Gesundheitskarte per Gesetz verordnet
Die gesetzliche Krankenversicherung stöhnt und ächzt unter den Kosten, die im kommenden Jahr ein Milliardenloch zu reißen drohen. Erst kürzlich hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung deshalb auf eine neuerliche Gesundheitsreform geeinigt, die in erster Linie den Beitragszahler belasten wird. Damit nicht genug – per Gesetz werden jetzt die Krankenkassen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte verpflichtet.
Gesundheitskarte von oben
Mit dem „Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften“ werden die Kassen dazu verpflichtet, spezielle Dienste einzuführen, mit deren Hilfe Ärzte über das Internet die Daten der Patienten prüfen und verändern können. Die Anbindung der Praxen und Krankenhäuser ist vorerst zwar teilweise freiwilliger Natur. Allerdings dürften die Kosten für die Einführung der Karten enorm sein.
Jeder Versicherte muss eine elektronische Gesundheitskarte erhalten, die Ärzte und Krankenhäuser mit entsprechenden Lesegeräten ausgestattet und die Programmarchitektur administriert werden. Auf der einen Seite will die Bundesregierung sparen. Auf der anderen Seite wird der Grundstein für einen neuen Kostentreiber gelegt. Von sinkenden Beiträgen dürfen sich die Beitragszahler höchstwahrscheinlich verabschieden.

