Gesundheitskarte per Gesetz verordnet

Die gesetzliche Krankenversicherung stöhnt und ächzt unter den Kosten, die im kommenden Jahr ein Milliardenloch zu reißen drohen. Erst kürzlich hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung deshalb auf eine neuerliche Gesundheitsreform geeinigt, die in erster Linie den Beitragszahler belasten wird. Damit nicht genug – per Gesetz werden jetzt die Krankenkassen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte verpflichtet.

Gesundheitskarte von oben

Mit dem „Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften“ werden die Kassen dazu verpflichtet, spezielle Dienste einzuführen, mit deren Hilfe Ärzte über das Internet die Daten der Patienten prüfen und verändern können. Die Anbindung der Praxen und Krankenhäuser ist vorerst zwar teilweise freiwilliger Natur. Allerdings dürften die Kosten für die Einführung der Karten enorm sein.

Jeder Versicherte muss eine elektronische Gesundheitskarte erhalten, die Ärzte und Krankenhäuser mit entsprechenden Lesegeräten ausgestattet und die Programmarchitektur administriert werden. Auf der einen Seite will die Bundesregierung sparen. Auf der anderen Seite wird der Grundstein für einen neuen Kostentreiber gelegt. Von sinkenden Beiträgen dürfen sich die Beitragszahler höchstwahrscheinlich verabschieden.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

  • Rösler: GKV Versicherte sollen Behandlungen im Voraus bezahlen
  • GKV Versicherte müssen die neue Gesundheitsreform finanzieren
  • Entwurf zur Gesundheitsreform von Philipp Rösler
  • Experten warnen vor Kollaps der Krankenversicherung
  • Krankenversicherung: Schlechte Informationspolitik
  • Gesundheitsreform – Fluch oder Segen?
  • Wechsel in die PKV und seine Schattenseiten
  • Versicherte der PKV flüchten in die gesetzliche Krankenkasse
  • Praxisgebühr kommt auf den Prüfstand
  • Krankenkassen erwirtschaften Milliarden-Überschuss