GKV Versicherte müssen die neue Gesundheitsreform finanzieren
Wird in der Bundesrepublik eine Reform beschlossen, bedeutet es meist nur eines, im Geldbeutel bleibt weniger Geld übrig. So auch bei der neuen, von Bundesgesunheitsminister Philip Rösler angedachten, Gesunheitsreform.
Arbeitnehmeranteil zur Krankenversichrung steigt
Der Arbeitnehemeranteil zur Krankenversicherung steigt zum 01.01.2011 von aktuell 7,90 auf 8,20%. Bei rund 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland kommt ein hübsches Sümmchen von etwa drei Milliarden Euro dem Gesundheitsfonds zugute. Der Arbeitgeberanteil kommt dabei nicht viel besser weg, auch dieser steigt, ob wohl er eingefroren ist, von 7,00 auf 7,30%, was weitere drei Milliarden für den Gesundheitsfonds bedeutet.
- 15,50% statt 14,90% – Beitragssatz zur GKV in 2011
Zusatzbeiträge können sich mehr als verdoppeln
Bislang konnten Krankenkassen, die mit Ihren Beiträgen nicht auskommen, Zusatzbeiträge von bis zu einem Prozent des Einkommens erheben. Diese Grenze fällt nun weg. Versicherte sollen ab dem kommenden Jahr zwar einkommensunabhängige Zusatzbeiträge, aber nicht mehr als zwei Prozent ihres Bruttos, zahlen müssen. Zudem soll es einen Sozialausgleich für Geringverdiener geben.
Sozialausgleich für Geringverdiener
Beträgt beispielsweise der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen 20 Euro, zahlen Arbeitnehmer mit einem Verdienst von 1.000 und 800 Euro auch jeweils die vollen 20 Euro Zusatzbeitrag. Dem Arbeitnehmer mit dem Verdienst von 800 Euro werden jedoch 4 Euro mit dem Beitrag verrechnet, da 2 Prozent von 800 Euro nur 16 Euro ergeben und Arbeitnehmer ja nicht mehr als 2 Prozent des Einkommens zahlen sollen.
Gefahren der Zusatzbeitrag-”Pauschale”
Laut Rösler sollen die Krankenkassen 2011 im Schnitt noch keine Zusatzbeiträge erheben. Für 2012 sind 5 Euro geplant, 2014 bereits bis zu 16 Euro. Experten befürchten einen Anstieg der Zusatbeiträge bis etwa 2020 auf bis zu 80 Euro je Versicherten.

