GKV Wahltarife: Neue Regelungen der gesetzlichen Kassen

GKV WahltarifeDas Jahr 2010 war für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung turbulent. 2011 dürften die beschlossenen Änderungen dann endgültig zur spürbar bitteren Pille werden. Einige Neuregelungen kommen den Versicherten allerdings entgegen – wie die bezüglich der GKV-Wahltarife.

Sonderkündigungsrecht


Ein wichtiger Punkt: Die Mitglieder der Wahltarife genießen ab 1. Januar 2011 ein weitgehendes Sonderkündigungsrecht. Bislang mussten sie darauf verzichten. Werden erstmalig Zusatzbeiträge erhoben, darf die Krankenkasse gewechselt werden. Ausnahme: die Krankengeld-Wahltarife. Hier muss auch weiterhin auf das Sonderkündigungsrecht verzichtet werden.

Neue Bindungsfrist und Reichweite der Neuregelung

Ebenfalls reformiert – die Bindungsfrist. Bislang musste Versicherte in den Wahltarifen 3 Jahre ihrer Kasse treu bleiben. In einigen Tarifmodellen ist diese Bindungsfrist gefallen, es müssen nur 12 Monate gewartet werden.

Selbstbehalt- und Krankengeldtarife bleiben allerdings außen vor. Weiterer Wermutstropfen: Die Regelungen gelten vorerst nur für Neuverträge ab 2011. Wie alte Wahltarife behandelt werden, ist derzeit noch unklar. Fazit: Verbraucher sollten die gesetzlichen Wahltarife weiterhin kritisch betrachten und den Wechsel sehr genau abwägen.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

  • Versicherte haben es beim Wechsel in die PKV weiterhin schwer
  • PKV: Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung
  • Änderungen in der GKV ab 2011
  • Immer mehr Pfändungen durch Krankenkassen
  • Wechsel in die PKV und seine Schattenseiten
  • Versicherte der PKV flüchten in die gesetzliche Krankenkasse
  • GKV: DAK Zusatzbeitrag nach Urteil unwirksam
  • PKV – Privilegien müssen teuer erkauft werden
  • Wechsel zur PKV nicht für jeden Versicherten der richtige Schritt
  • Medikamenten-Wahlfreiheit als Kostenfalle