Grunderwerbsteuer belastet laut BFH nicht übermäßig

Die Belastungen für Eigenheimbesitzer sind in den vergangenen Jahren an vielen Stellen gestiegen. Neben offensichtlichen Preissteigerungen sorgte die Streichung der Eigenheimzulage für zusätzliche finanzielle Belastungen. Etwa durch die Grunderwerbsteuer, die nicht mehr durch die Zulage abgefangen wird. Der Bundesfinanzhof sieht in einem aktuellen Beschluss (Az. II R 4/09) den Verbraucher davon aber nicht übermäßig belastet. Der Wegfall der Eigenheimzulage und die einhergehende finanzielle Belastung rechtfertigen in den Augen des BFH keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Grunderwerbsteuer auch für Eigenheimbesitzer

Über die Grunderwerbsteuer werden Besitzer von Gewerbeimmobilien genauso zur Kasse gebeten wie Häuslebauer. Derzeit liegt die Spanne, je nach Bundesland, zwischen 3,5 Prozent und 4,5 Prozent und muss bei den Nebenkosten unbedingt einkalkuliert werden.

Für den Bundesfinanzhof fallen verfassungsrechtliche Bedenken schon deshalb aus, weil für die Anschaffung des Eigenheims neben der Grunderwerbsteuer auch Maklercourtage, Notar- und Grundbuchgebühren anfallen, die eine erheblich höhere Summe bei der Baufinanzierung ausmachen. Die Grunderwerbsteuer hat damit keine erdrosselnde Wirkung und beeinträchtigt die Vermögensverhältnisse nicht maßgeblich.

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