Außergewöhnliche Belastung
Hochwasserschäden über Steuererklärung absetzen
Nach den ergiebigen Schneefällen im Dezember 2010 haben inzwischen viele Landstriche in Deutschland mit Hochwasser zu kämpfen. Für Betroffene ist damit teilweise ein nicht unerheblicher finanzieller Verlust verbunden, wenn etwa ein entsprechender Versicherungsschutz fehlt. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. macht jetzt darauf aufmerksam, dass einige der Schäden gegenüber dem Fiskus als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden können.
Flutschäden in der Steuererklärung
Zu den ansetzbaren Schäden gehört alles, was die Wohnräume betrifft und nicht von einer bestehenden Versicherung gedeckt wird. Die Lohnsteuerhilfe weißt darauf hin, dass die Schäden allerdings in einem Zeitraum von drei Jahren behoben werden müssen. Abgesetzt werde können die außergewöhnlichen Belastungen in dem Jahr, in dem sie angefallen sind.
Wer 2011 die Flutschäden beseitigen lässt, kann sie bereits 2011 ausweisen. Ausgenommen sind Hochwasserfolgen an Auto und in den Außenanlagen – sprich dem Garten. Wer zu den Geschädigten gehört, sollte die Absetzbarkeit der Flutschäden unbedingt prüfen.
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