Neue Bemessungsgrundlage
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
Das kommende Jahr wird für gutverdienende Arbeitnehmer in der Sozialversicherung teurer. Grund sind neue Beitragsbemessungsgrenzen, welche das Bundeskabinett diese Woche beschlossen hat. Neben den BBG für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung steigt die Bemessungsgrundlage in der Kranken- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus gilt ab 1. Januar 2012 eine neue JAEG, was den Wechsel in die PKV schwerer macht.
Neue Bemessungsgrenze für Arbeitslosen- und Rentenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung sind gerade für besserverdienende Arbeitnehmer von großer Bedeutung, regeln sie doch, welcher Teil des Einkommens zur Berechnung der Beiträge herangezogen wird und welcher unberücksichtigt bleibt. Im Bereich der Arbeitslosen- und Rentenversicherung steigt die BBG für 2012 auf 5.600 EUR p. Monat bzw. 67.200 EUR p. a. in den alten Bundesländern. In den fünf neuen Bundesländern ändert sich dagegen nichts.
Anhebung der BBG in der Krankenversicherung
Neben der Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung steigt zum 1. Januar 2012 auch die BBG für die Krankenversicherung. 2011 galt hier ein Betrag in Höhe von 3.712,50 EUR pro Monat bzw. 44.550 EUR pro Kalenderjahr. Ab dem nächsten Jahr steigt der Betrag für die Krankenversicherung auf 3.825,00 EUR pro Monat (45.900 EUR pro Jahr). Mit der neuen Bemessungsgrundlage steigt der maximale Beitrag zur GKV auf 592,88 EUR (aufgeteilt in den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil).
Da es parallel zur Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen auch zu einem deutlichen Ansteigen der JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) kommen wird, dürfte der Wechsel für so manchen Arbeitnehmer in die PKV schwieriger werden, da erst mit Überschreiten der JAEG (lt. SGB V) die für den Wechsel nötige Versicherungsfreiheit entsteht.

