Zahlen für nichts?
Hotline-Wartschleifen ab kommendem Jahr kostenlos
Viele Verbraucher haben in der Vergangenheit mit Service-Rufnummern und Telefon-Hotlines unangenehme Erfahrungen gemacht. Nach minutenlangem Warten klingt immer noch eine Melodie vom Band im Ohr. Auf der nächsten Telefonrechnung dann die böse Überraschung – die Warteschleife hat das Konto erheblich erleichtert. Geht es nach dem Bundestag, ist damit Schluss.
Bundestag schränkt kostenpflichtige Warteschleife ein
Am Donnerstag hat der Bundestag für die Verbraucher entschieden. In Zukunft sollen für die Wartezeiten bis zum Beginn de Gespräche mit den Mitarbeitern in den Callcentern keine Kosten mehr für den Verbraucher anfallen. Damit kommen die Parlamentarier endlich Forderungen nach, die Verbraucherschützer bereits seit Jahren stellen.
Allerdings gibt es einige Ausnahmen für die Warteschleifen – wenn etwa für den Anruf ein Festpreis gilt oder die Hotline zum Ortstarif geschalten wird. Darüber hinaus hat der Bundestag den Betreibern solcher Hotlines eine Galgenfrist eingeräumt. Die strenge Regelung, dass die Warteschleife kostenlos ist, gilt erst in einem Jahr. Bis zu diesem Zeitpunkt sind lediglich die ersten 2 Minuten des Gesprächs kostenlos, danach klingelt die Kasse wieder – für den Verbraucher eine unbefriedigende Tatsache.
Bessere Bedingungen bei Anbieterwechsel und Umzug
Die Entscheidung zu den kostenpflichtigen Wartezeiten ist aber nicht der einzige Beschluss des Bundestags, der für die Verbraucher gefallen ist. In Zukunft muss der Wechsel des Telefonanbieters schneller als bisher abgewickelt werden. Wer von einem Anbieter zum nächsten Provider umzieht, kann darauf pochen, dass der Wechsel innerhalb eines Tages vonstatten geht. Damit sind Zeiten, in denen Telefonkunden teilweise über Wochen auf den Wechsel warten mussten, endlich vorbei und gehören der Vergangenheit an.
Zu den weiteren Änderungen, welche Verbrauchern den Rücken stärken, gehören entscheidende Verbesserungen beim Wohnortwechsel. Zieht ein Telefonkunde um, beginnt die Mindestlaufzeit der Verträge jetzt nicht mehr neu, sondern läuft weiter. Und falls die Situation eintritt, dass am neuen Wohnort der Anschluss nicht eingerichtet werden kann, hat der Bundestag ein Sonderkündigungsrecht in den Änderungen verankert.

