Schufa & Co.
Hunderttausende nutzen kostenlose Selbstauskunft
Seit 1. April können Verbraucher einmal im Jahr bei Wirtschaftsauskunfteien die über sie gespeicherten Daten abfragen – kostenlos. Und scheinbar machen die deutschen Verbraucher auch regen Gebrauch von der kostenlosen Selbstauskunft. Wie Schufa-Vorstand Dieter Steinbauer gegenüber der Tageszeitung „Welt“ erklärte, liegt die Zahl der kostenfreien Anfragen bei der Schufa bei 450.000.
Dass die Bürgerinnen und Bürger von ihrem neuen Recht in einem solchen Umfang Gebrauch machen, damit haben die Manager der Auskunftei zu Anfang nicht gerechnet. Mit knapp einer halben Million Anfragen ist der Verwaltungsaufwand der Schufa enorm gestiegen.
Kostenlose Schufa-Anfrage durchaus sinnvoll
Dass die Anfragen der Verbraucher aber durchaus berechtigt sind, muss auch die Schufa zugeben. Dieter Steinbauer räumte ein, in rund einem Drittel der Fälle berechtigte Korrekturwünsche entgegennehmen zu müssen. Dabei handelt es sich um Karten oder Konten, die nicht mehr existieren oder Verbindlichkeiten, die getilgt, aber bei der Schufa nicht gelöscht sind.
Daher sollten Verbraucher von ihrem kostenlosen Auskunftsrecht einmal pro Jahr Gebrauch machen. Schließlich haben Schufa-Einträge direkte Auswirkungen auf Bonität, Kreditvergabe und die Höhe von Zinsen. Das Auskunftsrecht beschränkt sich aber nicht nur auf die Schufa, sondern nimmt alle Auskunfteien in die Pflicht.
Seit 1. April können Verbraucher einmal im Jahr bei Wirtschaftsauskunfteien die über sie gespeicherten Daten abfragen – kostenlos. Und scheinbar machen die deutschen Verbraucher auch regen Gebrauch von der kostenlosen Selbstauskunft. Wie Schufa-Vorstand Dieter Steinbauer gegenüber der Tageszeitung „Welt“ erklärte, liegt die Zahl der kostenfreien Anfragen bei der Schufa bei 450.000.
Dass die Bürgerinnen und Bürger von ihrem neuen Recht in einem solchen Umfang Gebrauch machen, damit haben die Manager der Auskunftei zu Anfang nicht gerechnet. Mit knapp einer halben Million Anfragen ist der Verwaltungsaufwand der Schufa enorm gestiegen.
Kostenlose Schufa-Anfrage durchaus sinnvoll
Dass die Anfragen der Verbraucher aber durchaus berechtigt sind, muss auch die Schufa zugeben. Dieter Steinbauer räumte ein, in rund einem Drittel der Fälle berechtigte Korrekturwünsche entgegennehmen zu müssen. Dabei handelt es sich um Karten oder Konten, die nicht mehr existieren oder Verbindlichkeiten, die getilgt, aber bei der Schufa nicht gelöscht sind.
Daher sollten Verbraucher von ihrem kostenlosen Auskunftsrecht einmal pro Jahr Gebrauch machen. Schließlich haben Schufa-Einträge direkte Auswirkungen auf Bonität, Kreditvergabe und die Höhe von Zinsen. Das Auskunftsrecht beschränkt sich aber nicht nur auf die Schufa, sondern nimmt alle Auskunfteien in die Pflicht.

