Ineas- und LadyCarOnline-Versicherte müssen wechseln
In den vergangenen Tagen war die Beziehung zwischen den Versicherten und den Direktversicherungen Ineas und LadyCarOnline vor allem von einer Frage geprägt: Wie geht es mit den Versicherungen weiter?
Seit Juni 2010 steht der Mutterkonzern IIC der beiden Versicherungen unter niederländischer Notverwaltung. Das Amsterdamer Landgericht hat jetzt die Kapitaldecke des Versicherers als unzureichend eingestuft. Mit Folgen für die deutschen Versicherten. Wie die BaFin mitteilt, bleibt den Versicherten von Ineas und LadyCarOnline noch bis 31. August Zeit, um die Versicherung zu wechseln. Anschließend kommt der Versicherungsschutz zum Erliegen.
Versicherung endet am 31. August um 24 Uhr
Wer ab 1. September bei noch keinem neuen Versicherer Unterschlupf gefunden hat, steht ohne gültigen Versicherungsschutz für das eigene Fahrzeug da. Und ist ab diesem Zeitpunkt ohne Kfz-Haftpflicht unterwegs. Wird man nach dem 1. September erwischt, muss mit empfindlichen Strafen gerechnet werden, die bis zur Stilllegung des Fahrzeugs reichen. Das Erlöschen des Versicherungsschutzes bietet allen Betroffenen jetzt die Möglichkeit, sich nach einem günstigeren Versicherer umzusehen. Die Ineas- und LadyCarOnline-Versicherte werden von anderen Versicherungen sicher gern willkommen geheißen.
Was passiert bei Schäden?
Wie der ADAC mitteilt, bleiben die Kunden der ICC Autoversicherung bei Kasko Schäden auf ihren eigenen Kosten sitzen, daher wird empfohlen, sofort von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Hat man einen Schaden durch einen ICC Versicherten erlitten, übernimmt in Deutschland der Garantiefond der Verkehrsopferhilfe e.V. die Regulierung.

