Jobcenter müssen PKV Beiträge für Hartz-IV-Empfänger übernehmen
Seit 2009 können privat versicherte Hartz-IV-Empfänger nicht mehr in die GKV wechseln. Eine Tatsache, die in der Vergangenheit für Betroffene nicht selten der Weg in die Schuldenfalle war. Denn obwohl der Verbleib in der PKV gesetzlich verordnet war, haben Jobcenter nur einen Bruchteil der Versicherungsbeiträge übernommen. Den Rest mussten Hartz-IV-Empfänger aus der Grundsicherung zahlen. Jetzt hat das Bundessozialgericht für die Betroffenen entschieden.
Jobcenter müssen PKV-Beiträge voll übernehmen
Im vorliegenden Fall ging es um einen Rechtsanwalt, der auf Hartz-IV angewiesen war. Von den 207,39 Euro für die PKV übernahm das zuständige Jobcenter nur 129,54 Euro. Die Differenz musste der Kläger aus den Mitteln der Grundsicherung aufbringen. Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat mit dem Urteil (Az.: B 4 AS 108/10 R) dieser Praxis widersprochen.
Das Jobcenter müsse in den Augen des Bundessozialgerichts die Beiträge voll übernehmen. Andernfalls wäre das “verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum” betroffen. Nach dem Urteil können deutschlandweit mehr als 30.000 Hartz-IV-Empfänger auf eine volle Übernahme der Versicherungsbeiträge hoffen.
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