Karlsruhe kippt Regelung zum häuslichen Arbeitszimmer

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute dem Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble eine herbe Niederlage verpasst.

Die Verfassungsrichter kippten mit einem Beschluss

  • Az: 2 BvL 13/09

die bestehenden Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer. In der Begründung erklärten die Richter, dass die Regelung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt und damit verfassungswidrig ist.

Arbeitszimmer nur als Arbeitsmittelpunkt

Seit 1. Januar 2007 konnten nur noch Personen das Arbeitszimmer absetzen, wenn es den unmittelbaren Mittelpunkt der Tätigkeit darstellte. Lehrer, Ausdienstmitarbeiter und Selbständige ohne diesen Nachweis mussten das Arbeitszimmer aus eigener Tasche finanzieren. Mit dem Beschluss aus Karlsruhe ist damit Schluss. Das häusliche Arbeitszimmer kann voll angesetzt werden. Dazu gehören aber nicht nur Miet- und Nebenkosten. Auch Renovierung, Ausstattung und Versicherungen sind abzugsfähig.

Für die Finanzämter besonders bitter: Die Verfassungsrichter haben entschieden, dass der verfassungswidrige Zustand rückwirkend zum 1. Januar 2007 beseitigt werden muss. Damit können sich einige Steuerzahler auf hohe Nachzahlungen freuen.

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