Kein generelles Umtauschrecht

UmtauschrechtWeihnachten 2010 hat im Einzelhandel für volle Kassen und zufriedene Gesichter gesorgt. Einige der Beschenkten werden diese Ansicht aber nicht teilen. Und haben Heiligabend gute Miene zu ungeliebten Geschenken gemacht. Krawatten und Socken sind zwar ein Klischee, landen aber immer noch unterm Weihnachtsbaum. Bei deren Umtausch sollte man einiges beachten.

Ladengeschäft: Kein generelles Umtauschrecht

Speziell für Waren, die in Ladengeschäften erworben werden, gibt es kein generelles Umtauschrecht. Auf diesen Fakt hat Verbraucherministerin Ilse Aigner noch einmal hingewiesen.

Wer im Laden kauft, geht einen verbindlichen Kaufvertrag ein – und ist auf die Kulanz der Händler angewiesen. Diese können Waren zurücknehmen, müssen dies aber nicht. Wichtige Voraussetzung: Rechnung und/oder Kassenbon sind vorhanden und die Ware ist bestmöglich originalverpackt.

Rückgaberecht beim Online-Shopping

Etwas einfacher die Situation beim Online-Shopping. Hier gibt es ein Rückgaberecht von 14 Tagen. Viele Hersteller locken sogar mit dessen Ausweitung, was aber nicht die Regel sein muss. Die Ministerin rät in diesem Zusammenhang, die Frist genau einzuhalten. Wer sich mit dem Umtausch zuviel Zeit lässt, hat mitunter das Nachsehen.

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