Kfz-Versicherung: Folgenschwere Winterreifenpflicht
Die Bundesregierung in Berlin hat vor wenigen Tagen die lange geforderte Winterreifenpflicht eingeführt. Und damit den Werkstätten und Reifenherstellern traumhafte Umsatzzahlen beschert. Wer dem von oben verordnetem Trend nicht folgen will, muss sich auf unangenehme Folgen gefasst machen. Neben Sanktionen wie Bußgeld oder Punkten in Flensburg heben auch die Versicherer drohend den Finger.
Abzüge bei falscher Bereifung
Wer im Winter noch mit Sommerreifen unterwegs ist, handelt seit Einführung der Winterreifenpflicht in den Augen der Versicherungsunternehmen grob fahrlässig. Und dies kann zu Abzügen in der Kaskoversicherung führen. Entscheidend sind wieder einmal die Formulierungen im Kleingedruckten. Verzichtet die Versicherung auf “Einrede der groben Fahrlässigkeit”, haben Versicherte Glück im Unglück – die Versicherung zahlt.
Einrede der groben Fahrlässigkeit
Fehlt die entsprechende Klausel dagegen – Pech gehabt. Dann kann die Versicherung aufgrund der groben Fahrlässigkeit auf eine Leistungskürzung plädieren, der Versicherte wird wohl oder übel in den Geldbeutel greifen müssen. Ein Trostpflaster bleibt: Die KFZ-Haftpflichtversicherung zahlt, auch wenn Autofahrer ohne Winterreifen unterwegs sind. Verkehrsteilnehmer sollten aber schon aus Gründen der Sicherheit und eigenen Gesundheit immer mit den richtigen Pneus unterwegs sein.
Bildquelle: mauro_grigollo / istockphoto.com

