Squeeze Out

Klage gegen Hypo Real Estate Verstaatlichung ohne Erfolg

Hypo Real EstateDie Verstaatlichung der Hypo Real Estate hat nicht nur Politik und Medien, sondern auch deutsche Gerichte beschäftigt. Vor dem Landgericht München I erlitten einige Ex-Aktionäre am Donnerstag eine herbe Niederlage. Das Gericht wies Anfechtungsklagen von 38 ehemaligen Anlegern zurück. Diese hatten gegen den Squeeze Out versucht zu klagen. Allerdings erfolglos, denn das Gericht konnte der Ansicht nicht folgen, der Rauswurf verstoße gegen das Grundgesetz.

Gericht sieht keine Enteignung

Der Vorsitzende Richter Helmut Krenek widersprach dem Standpunkt, der Squeeze Out (Ausschluss von Minderheitsaktionären) wäre mit einer Enteignung gleichzusetzen. Durch den Squeeze Out konnte der Bund im Herbst 2009 die verbleibenden Anleger aus dem Unternehmen drängen und die HRE vollständig unter staatliche Kontrolle bringen.

Dagegen versuchte unter anderem der US-Investor Christopher Flowers zu klagen. Wie der Beschluss vom Donnerstag (Az. 5HK O 18800/09) deutlich macht allerdings ohne Erfolg. In den Augen des Gerichts verstieß der Bund mit dem Rauswurf der Aktionäre weder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch gegen das Aktiengesetz und das Europarecht.

Bildquelle: Hypo Real Estate

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