Zahnersatz & Co.
Kosten für Behandlungen beim Zahnarzt steigen um sechs Prozent
Behandlungen beim Zahnarzt werden teurer, das hat der Bundesrat am Freitag mit der Anpassung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beschlossen. Der Honorarzuwachs tritt zum 01.01.2012 in Kraft und erstreckt sich auf zahnärztliche Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden.
Um durchschnittlich sechs Prozent sollen die Behandlungskosten steigen und den Zahnärzten Mehreinnahmen in Höhe von 345 Millionen Euro jährlich einbringen.
Gebührenordnung für Zahnärzte – GOZ
In der GOZ werden solche Leistungen und Behandlungen geregelt, die nicht im Leistungskatalog der GKV stehen und somit auch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden. Das können etwa aufwendigere Verfahren für Füllungen oder Zahnersatz sein, die über die Standardbehandlung hinausgehen. Gesetzlich Krankenversicherte müssen – sofern sie keine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben – für solche Leistungen also tiefer in die eigene Tasche greifen. Bei Privatpatienten trägt die PKV die Zusatzkosten.
Letzte Anpassung der GOZ im Jahre 1988
Eine Überarbeitung der Gebührenordnung für Zahnärzte war notwendig, da sie seit 1988 unverändert ist. Seitdem sind zahlreiche neue Verfahren und Behandlungsmethoden hinzugekommen, die noch keine Berücksichtigung gefunden haben.

