OLG Urteil

Kredite: Eidesstattliche Versicherung kein Kündigungs-Grund

Wer sich heute um die Vergabe eines Darlehens bemüht, muss in der Regel umfangreiche Angaben zur Person und den wirtschaftlichen Verhältnissen machen. Werden schwarze Flecken auf der vermeintlich weißen Weste verschwiegen, kann dies unter Umständen unangenehme Folgen haben. Im schlimmsten Fall zieht das Verschweigen wichtiger Informationen die Kündigung des Kreditvertrags nach sich. Allerdings nicht immer zu Recht. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das entsprechende Vorgehen einer Bank für rechtswidrig erklärt (Az.: 19 U 41/10).

Kündigung wegen verschwiegener eidesstattlicher Versicherung

Der Grund für die Kündigung des Darlehensvertrags: Der Kreditnehmer hatte die Bank nicht auf eidesstattliche Versicherungen seiner Frau aufmerksam gemacht, die diese rund zwei Jahre zuvor hatte abgegeben müssen. Seitens der Bank wurde diese Tatsache als Täuschung bei Vertragsschluss angesehen und der Vertrag „aus wichtigem Grund“ aufgelöst. Die Richter des OLG waren allerdings anderer Meinung, da der Offenbarungseid nicht in den Schufa-Daten des Kreditnehmers auftauchte. Der Kreditnehmer hätte in den Augen der Richter nicht wissen können, welche Löschfristen für die Einträge gelten und daher davon ausgehen können, dass die Informationen für den aktuellen Kredit keine Relevanz besitzen.

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