Mietminderung bei ausgefallener Heizung
Der Winter treibt Kindern und Sportfreunden ein Leuchten in die Augen. Schließlich sorgt die weiße Pracht für Spaß. Weniger Freude haben allerdings Arbeitnehmer, die früh bei minus zehn Grad den Weg zur Arbeit antreten. Und nach Feierabend in eine kalte Wohnung kommen. Wie der Mieterbund jetzt erklärt, berechtigt eine ausgefallene Heizung zur Mietminderung.
Mietminderung bis zu 100 Prozent möglich
Zugegeben – die Minusgrade machen nicht nur uns Menschen zu schaffen. Auch die Technik, und dazu gehört bekanntlich die Heizung, steht vor Herausforderungen. Trotzdem muss der Vermieter eine funktionsfähige Heizung gewährleisten.
Fällt sie aus, kann der Mieter die Miete mindern – und zwar vom ersten Tag an. Voraussetzung ist allerdings, dass der Ausfall umgehend angezeigt wurde. Schaltet der Vermieter auf stur, dürfen Betroffene eine Frist setzen. Ist die Heizung dann nicht wieder in Betrieb, muss der Vermieter die Kosten für die bestellten Handwerker übernehmen.
Wie hoch können Mietminderungen bei Heizungsausfall sein? Hier scheiden sich die Geister. Gerichte bewerten den Totalausfall der Heizung unterschiedlich, die Palette reicht aber bis zu 100%, wenn die Wohnung unbewohnbar wird.
Bildquelle: petoo / stockxpert.com

