Mit der Rürup-Rente Steuern sparen
Die Altersvorsorge ist ein Thema, das nicht nur Arbeitnehmer beschäftigt. Auch Selbständige sollten fürs Alter sparen. Eine Tatsache, die leider immer noch zu oft unterm Tisch verschwindet. Dabei lassen sich mit der privaten Rente Steuern sparen. Das Zauberwort heißt Rürup-Rente. Wer als Selbständiger oder Freiberufler damit fürs Alter spart, genießt bereits jetzt steuerliche Vorteile. Gleiches gilt auch für Arbeitnehmer und Beamte mit hoher Steuerbelastung. Darauf weisen Rentenexperten immer wieder hin.
Rürup-Beiträge beim Fiskus geltend machen
Wer in eine Rürup-Rente einzahlt, kann allein für das laufende Jahr 2010 bis zu 14.000 Euro als Sonderausgabe für Altersvorsorgeaufwendungen geltend machen, bei Verheirateten sind es 28.000 Euro (70% von 20.000 bzw. 40.000 bei Verheirateten). Eine Summe, die sich in den nächsten Jahren noch erhöhen wird. Denn bis zum Jahr 2025 steigt die Höhe der steuerlich ansetzbaren Beiträge jährlich um 2% von 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro, bis sie 100% erreicht. Eine Tatsache, die das Model der Rürup-Rente für alle Begünstigten durchaus interessant werden lässt. Allerdings kommt hier ein kleiner Wermutstropfen hinzu. Damit ist die Rürup Rente in der Einzahlungsphase steuerlich begünbstigt und muss in der Auszahlungsphase versteuert werden.
Steuern in der Auszahlungsphase
Zu 100 % wird die Rente aber erst ab 2040 belastet, für 2010 liegt der steuerliche Anteil bei 60%. Wer eher in Rente geht, muss also nur einen Teil der Rürup-Rente versteuern, wobei die Rürup-Rente nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden kann. Vor der Unterschrift ist aber genau zu prüfen, ob die Basisrente zu den vom Bundeszentralamt für Steuern zertifizierten Verträgen gehört.

