Außergewöhnliche Belastung

Mit Gesundheitsausgaben 2011 noch Steuern sparen

Inzwischen hat es sich bei vielen Verbrauchern herumgesprochen – der Beitrag zur Krankenversicherung kann in der Einkommenssteuererklärung seit 2010 geltend gemacht werden – solange es sich um Beitragsbestandteile der Basisversorgung handelt. Was Familien und Singles dagegen oft nicht wissen – auch mit dem Eigenbeitrag zum Zahnersatz oder der Brille und anderen Behandlungen lassen sich Steuern sparen.

Finanzielle Belastungen geltend machen

Über den Zeitraum von 12 Monaten können teilweise beträchtliche Ausgaben für die eigene Gesundheit auflaufen. Kontaktlinsen, eine neue Brille, die Behandlung beim Zahnarzt, Zuzahlungen für Arzneimittel oder Heilbehandlungen – wer diese Kosten zusammenrechnet, hat im vergangenen Jahr sicher ein nettes Sümmchen ausgegeben.

Was oft außer Acht gelassen wird, ist allerdings die Tatsache, dass die Kosten für die Gesundheit mitunter bares Geld wert sein können. Das Zauberwort heißt außergewöhnliche Belastung, die gegenüber dem Fiskus geltend gemacht werden können. Dazu gehören Heil- und Hilfsmittel genauso wie diverse Therapien, welche der Arzt verordnet, die von der Kasse aber nicht getragen werden.

Den Eigenbeitrag im Auge behalten

Allerdings kann nicht alles einfach über die Steuererklärung geltend gemacht werden. Ein Besuch im Solarium oder das Fitnessstudio sorgen vielleicht für Entspannung und mehr Gesundheit, sind und bleiben aber trotzdem ein rein privates Vergnügen. Und noch ein Punkt spielt im Zusammenhang mit der Absetzbarkeit von Gesundheitskosten eine Rolle – der individuelle Rahmen.

Dieser entscheidet darüber, welche Grenzen für den Eigenbeitrag gelten. So müssen Singles in der Regel höhere Ausgaben zum Erreichen dieser Grenze erzielen als Familien mit Kindern in der gleichen Einkommensklasse.

Einkommen bis 15.340 EUR bis 51.130 EUR über 51.130 EUR
Single 5 % 6 % 7 %
Ehepaar (kinderlos) 4 % 5 % 6 %
Ehepaar (2 Kinder) 2 % 3 % 4 %
Ehepaar (mehr als 3 Kinder) 1 % 1 % 2 %

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