Erstattung bei Abgabe
Nebenjob Einkommensteuererklärung: 823 EUR vom Staat
Alle Jahre wieder – dieser Satz kann nicht nur im Zusammenhang mit Weihnachten erwähnt werden. Ebenso gut lässt er sich auf die Einkommenssteuererklärung anwenden. Jahr für Jahr läuft Ende Mai die Frist für die Abgabe der Erklärung beim zuständigen Finanzamt ab. Und obwohl dies eigentlich hinlänglich bekannt ist, sprechen Schätzungen davon, dass fast jeder vierte deutsche Arbeitnehmer seine Erklärung verspätet einreicht und die Frist verstreichen lässt.
Diese Tatsache ist im Grunde nicht zu verstehen, denn die Abgabe der Einkommenssteuererklärung lohnt sich fast immer. Auch wenn das Anfertigen für viele Verbraucher alles andere als leicht ist, lassen sich durch die Freibeträge schnell ein paar Hundert Euro einsparen. Nach einer aktuellen Studie des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden haben im Jahr 2006 fast 90 Prozent aller Arbeitnehmer nach Abgabe der Erklärung eine Erstattung erhalten.
Hohe Einsparungen möglich
Pro Steuerzahler haben die deutschen Finanzämter im Durchschnitt eine Erstattung in Höhe von 823 Euro überwiesen im besagten Jahr. Diese Erstattung lässt sich damit erklären, dass die Steuerleistungen, um die das Einkommen monatlich reduziert wird, lediglich geschätzt werden. Im Zuge der tatsächlichen Berechnung ergeben sich dann die zu erstattenden Summen. Einen logischen Grund, weshalb man die Frist verstreichen lässt, gibt es nicht.
Auch die Altersvorsorge geltend machen
Denn im Fall der Fälle kann sogar eine Fristverlängerung beantragt werden, wenn absehbar ist, dass Steuerzahler den eigentlichen Termin nicht einhalten können. Geltend machen können Steuerzahler bei der Einkommensteuererklärung auch ihre Leistungen für die Altersvorsorge – diese Zahlen werden derzeit zu 70 Prozent berücksichtigt.
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