Oberlandesgericht kippt Versicherungsklauseln

Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem Verfahren gleich mehrere Klauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen von Kapitallebens- und Rentenpolicen gekippt. Betroffene Verbraucher können daher jetzt auf Nachzahlungen von im Mittel 500 Euro hoffen. Den Stein ins Rollen hatte die Verbraucherzentrale Hamburg gebracht.

Streitpunkt Rückkaufswert

Wer eine Kapitallebensversicherung abschließt, kann sich zum Ende der Laufzeit zwar auf ein hübsches Sümmchen freuen. Aber nicht jeder Versicherte hält die Beitragszahlungsphase bis zum Ende durch. Wer früher aus dem Vertrag aussteigt und die Versicherung zurückgibt, erhält meist einen niedrigen Rückkaufswert. Genau hieran haben sich die Richter gestört. Zum einen an der Tatsache, dass die Versicherer nicht offen genug über den zu erwartenden Rückkaufswert informieren. Auf der anderen Seite störte sich das Oberlandesgericht an den nicht eindeutigen Aussagen der AVB zum Stornoabzug.

Musterbriefe bei der Verbraucherzentrale

Mit der Entscheidung

  • Aktenzeichen: 9U 236/09, 9U 235/09, 9U233/09, 9U 20/10

hat das Oberlandesgericht die Versichertenrechte gestärkt. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Verbraucherzentrale in Hamburg hält aber bereits Musterbriefe für den Antrag auf die Nachschläge bereit.

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