OLG Frankfurt sagt Abofallen den Kampf an
Abofallen sind in den vergangenen Jahren von einer lästigen Randerscheinung der globalen Vernetzung zu einem echten Problem geworden. Der Schaden durch diese Form der Abzocke geht jedes Jahr in die Millionen. Kunden konnten sich bislang nur mit Unterstützung von Verbraucherschützern gegen Betreiber solcher Abofallen und deren Mahnschreiben zur Wehr setzen. Jetzt ist das OLG Frankfurt einem Bericht der Zeitung “Welt” zufolge einen entscheidenden Schritt weiter gegangen.
Strafrechtliche Verfolgung der Abzocke
Bislang waren die Bemühungen der Betroffenen und von Verbraucherschützern, das Treiben der Betreiber von Abofallen zu verhindern, weitgehend erfolglos. Selbst Verfahren und gewonnene Prozesse sorgten kaum für eine wirkungsvolle Abschreckung. Mit dem Beschluss des OLG Frankfurt und drohenden strafrechtlichen Konsequenzen könnte sich daran etwas ändern.
Denn dem Zeitungsbericht zufolge müssen die Betreiber von Abofallen zukünftig auch mit Haftstrafen – und zwar von bis zu zehn Jahren. Experten hoffen darauf, dass von dem Beschluss des Oberlandesgerichts eine Signalwirkung ausgeht, die Spuren hinterlässt. Und dem Wildwuchs im Bereich der Abzocke mit Abofallen Einhalt gebietet.
Bildquelle: ckeating / stockxpert.com

