P-Konto -Automatischer Schutz bei Kontopfändung

Zum 01.07.2010 ist das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) in Kraft getreten. Damit erhalten alle Kontoinhaber eines solchen Girokontos einen Basispfändungsschutz in Höhe 985,15 Euro.

Dieser Basispfändungsschutz gilt automatisch für einen Monat und muss nicht zuvor beim Gericht beantragt werden. So soll sichergestellt werden, dass der Kontoinhaber über die nötigen Mittel für seinen existentiellen Lebensbedarf hat.

Bei Unterhaltsleistungen oder Bezug von Kindergeld kann der Basispfändungsschutz erweitert werden. Hierzu muss bei der Bank eine geeignete Bescheinigung vorgelegt werden.

Jeder Inhaber eines Girokontos hat einen Rechtsanspruch darauf, sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandelt zu lassen. Eine Bank ist jedoch nicht verpflichtet, ein neues Konto anzulegen.

Kosten für die Führung eines Girokontos sowie Bearbeitung von Pfändungen für das P-Konto dürfen seitens der Banken nicht erhoben werden. Die allgemeinen Gebühren für die Führung eines Girokontos dürfen erhoben werden. So bleibt abzuwarten, wie die Banken den neuen Pfändungsschutz abrechnen werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden bis dahin kostenlose Girokonten zu einem gebührenpflichtigen Girokonto.

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