PKV Versicherten droht Zwangswechsel bei Hartz IV
Die private Krankenversicherung bietet in den Augen vieler deutlich bessere Leistungen als die GKV. Allerdings kann die PKV auch zur Belastung werden. Ohne Einkommen kann man sich die Beiträge kaum noch leisten. Besonders brisant ist die Situation für Hartz IV Empfänger. Seit Januar 2009 unterliegen ALG-II-Empfänger aus den Reihen PKV nicht mehr der gesetzlichen Versicherungspflicht, sie bleiben in der PKV.
Finanzierungslücke für PKV-Versicherte
Die zuständigen Stellen finanzieren Betroffenen aber nur einen Teil der Kosten für die Krankenversicherung, nämlich 126 Euro. Der Rest muss aus den Regelleistungen beglichen werden. Bei 359 Euro eine Zumutung. Denn die Differenz zwischen Zuschuss und PKV-Beitrag liegt in der Regel im dreistelligen Bereich. Jetzt will die Bundesregierung die Lücke schließen.
Und scheint dabei über einen Zwangswechsel nachzudenken. Mögliche Alternative wäre die 100-prozentige Bezuschussung. In diesem Fall drohen Kosten in Millionenhöhe. Die Finanzierungslücke bei den Beiträgen zur PKV hat in der Vergangenheit bereits mehrfach zu juristischem Ärger geführt. So urteilten Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az.: L 15 AS 1048/09 B ER) und das Sozialgericht Gelsenkirchen (S 31 AS 174/09 ER) für die Betroffenen und eine volle Kostenübernahme.
Bildquelle: philipus / stockxpert.com

