PKV Versicherten droht Zwangswechsel bei Hartz IV

PKV ZwangswechselDie private Krankenversicherung bietet in den Augen vieler deutlich bessere Leistungen als die GKV. Allerdings kann die PKV auch zur Belastung werden. Ohne Einkommen kann man sich die Beiträge kaum noch leisten. Besonders brisant ist die Situation für Hartz IV Empfänger. Seit Januar 2009 unterliegen ALG-II-Empfänger aus den Reihen PKV nicht mehr der gesetzlichen Versicherungspflicht, sie bleiben in der PKV.

Finanzierungslücke für PKV-Versicherte

Die zuständigen Stellen finanzieren Betroffenen aber nur einen Teil der Kosten für die Krankenversicherung, nämlich 126 Euro. Der Rest muss aus den Regelleistungen beglichen werden. Bei 359 Euro eine Zumutung. Denn die Differenz zwischen Zuschuss und PKV-Beitrag liegt in der Regel im dreistelligen Bereich. Jetzt will die Bundesregierung die Lücke schließen.

Und scheint dabei über einen Zwangswechsel nachzudenken. Mögliche Alternative wäre die 100-prozentige Bezuschussung. In diesem Fall drohen Kosten in Millionenhöhe. Die Finanzierungslücke bei den Beiträgen zur PKV hat in der Vergangenheit bereits mehrfach zu juristischem Ärger geführt. So urteilten Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az.: L 15 AS 1048/09 B ER) und das Sozialgericht Gelsenkirchen (S 31 AS 174/09 ER) für die Betroffenen und eine volle Kostenübernahme.

Bildquelle: philipus / stockxpert.com

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

  • Jobcenter müssen PKV Beiträge für Hartz-IV-Empfänger übernehmen
  • Gesundheitsreform – Fluch oder Segen?
  • Bleiben Hartz-IV Bezieher auf PKV Schulden sitzen?
  • Öko-Test nimmt Einsparpotenzial in der PKV unter die Lupe
  • Krankenversicherung wird teurer – sowohl GKV als auch PKV
  • PKV: Vorsicht bei Billigtarifen
  • Gleichbehandlung in der PKV
  • Zehntausende Deutsche ohne Krankenversicherung
  • PKV-Beiträge sollen laut AOK-Studie stark ansteigen
  • Prämienanpassungen von mehr als 5 Prozent in der PKV