PKV – Wirrwarr um 3-Jahresregel
Wer als Angestellter in die PKV wechseln möchte, muss seit einiger Zeit nicht nur ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze nachweisen. Das Einkommen muss drei aufeinanderfolgende Jahre darüber liegen. Selbst ehemals freiberuflich oder selbständig Tätige bleiben von dieser Regel nicht verschont. Diese Erfahrung musste ein Ex-Selbständiger machen.
Nach dem Eintritt in ein Angestelltenverhältnis wurde er von seinem Arbeitgeber in der GKV versichert. Und hat gegen dieses Verfahren geklagt. Leider erfolglos, denn vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az.: L 4 KR 1420/09) unterlag der ehemals Selbständige mit seiner Klage. Die Richter bestätigten die 3-Jahresregel. Unter Umständen könnte das Verfahren allerdings bald gegenstandslos werden.
Ende für die 3-Jahresregel bereits 2011
Glaubt man verschiedenen Medienberichten, stellt die Regierung die 3-Jahresregel bereits wenige Jahre nach ihrer Einführung wieder auf den Prüfstand. Und will den Wechsel in die PKV vereinfachen. Angestellte könnten damit bereits nach einem Jahr mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze wieder in die PKV wechseln. Wer bis dahin Ansprüche aus der früheren Mitgliedschaft sichern will, sollte sich um eine Anwartschaftsversicherung bemühen und spart sich später höhere Beiträge. Freiberufler und Selbständige sind von der 3-Jahresregel übrigens nicht betroffen.

