Politiker-Diäten und die Frühverrentung in Sachsen
In Sachsen hat am Dienstag der Landtag über neue Regelungen zu den Diäten der Landespolitiker entschieden. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet haben CDU und FDP hier Regelungen durchgedrückt, die dem Bürger und Steuerzahler mit Sicherheit sauer aufstoßen. So haben die Politiker ihre Ankündigung, den frühen Übertritt der Parlamentarier in den Ruhestand nur mit Abschlägen möglich zu machen, nicht eingehalten.
Rente mit 67 – nicht für Sachsens Politiker
Während in Zukunft Arbeitnehmer erst mit 67 in Rente gehen dürfen, um ihre volle Altersrente in Anspruch zu nehmen, können sich die Parlamentarier bereits früher auf’s Altenteil setzen. Bereits mit 62 könnte ein Landespolitiker in Sachsen in den Ruhestand gehen, sofern er 15 Jahre dem Parlament angehört hat. Und bezieht eine volle Rente, die immerhin bei bis zu 63 Prozent der letzten Grunddiät liegt.
Diese Regelung gilt allerdings nur für Parlamentarier, die seit August 2009 im Landtag sitzen. Altparlamentarier dürfen sich noch früher in den Ruhestand zurückziehen und kassieren eine noch höhere Rente. Unterm Strich kostet – auf Basis der aktuellen Diäten – jeder Landespolitiker den Steuerzahler dann bis zu 3.400 EUR. Ein im Gesetzesentwurf verankerter Absatz zu Abschlägen bei einem frühen Eintritt in den Ruhestand wurde gestrichen, was die Landesregierung mittlerweile aber als Fehler eingeräumt hat.
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