Protokollpflicht bei Bank-Beratung bringt ab Montag Sicherheit für die Kunden
Lange angekündigt, besteht ab morgen, dem 04.01.2010, endlich die gesetzlich festgelegte Pflicht zur Protokollierung für die Banken in Deutschland. Geht ein Verbraucher ab Januar also zu seiner/einer Bank, um sich über bestimmte Anlageformate informieren zu lassen, wird dies zum Wohle der Verbraucher – aber letztlich auch zugunsten der Institute selbst – nun wohl deutlich länger dauern.
Einerseits liegt dies daran, dass die Beratungsgespräche an sich deutlich weiter in die Materie eindringen müssen nach der neuen Gesetzeslage. Vor allem aber wird die Protokollierung mehr Zeit in Anspruch nehmen innerhalb der Gespräche zwischen Bankberatern und den Kunden. So sollen wirtschaftliche Probleme wie im Verlaufe der Finanzkrise durch Fehlberatung zukünftig weitgehend verhindert werden. Sollte es dennoch zu Schäden auf Seiten der Verbraucher kommen, sollen die Protokolle die Grundlage für mögliche Schadenersatzforderungen bilden. Denn bis dato lag die Beweispflicht bei den Kunden, wenn sie sich von ihrer Bank falsch oder unzureichend beraten fühlte.
Protokolle nur für Vor-Ort-Gespräche nötig
Betroffen sind von der neuen Verpflichtung aber nicht grundsätzlich alle Banken oder Anlageprodukte. So besteht die Protokollpflicht nur bei einer persönlichen Beratung vis-a-vis, für telefonische oder elektronische Beratung per Web (wie sie vor allem von Direktbanken angeboten wird) gilt die neue Rechtslage nicht. Auch bei sicherheitsbasierten Geldanlagen wie dem Festgeld- oder Tagesgeldkonto und Sparbriefen besteht keine Beratungsnotwendigkeit.
Was muss in den Protokollen aufgelistet werden?
Beinhalten müssen die Protokolle im Wesentlichen fünf zentrale Punkte. So muss etwa zunächst der eigentliche Beratungsanlass aufgeführt werden. Dies muss auch dann passieren, wenn die Beratung letztlich in eine andere Richtung geht oder überhaupt kein Abschluss zustande kommt. Nachzulesen sein muss in den Aufstellungen, was genau die Wünsche der Kunden sind – hierzu gehören die erhoffte Rendite mit dem Produkt sowie die gewünschte Laufzeit und die Risikobereitschaft der potentiellen Anleger.
Des Weiteren muss ersichtlich sein, wie lange die Beratung gedauert hat, welche Erfahrungen der Kunde im Wertpapierbereich vorweisen kann und wie seine individuelle Lage ist. Die Berater müssen zudem festhalten, wieso sie den Kunden zu einer Geldanlage geraten haben.
Verbraucher müssen weiterhin genau lesen
Für die Banken ist die Umstellung aller Wahrscheinlichkeit nach kein echtes Problem, denn sie kennen das Datum für die neue Verpflichtung bereits seit einigen Monaten. Die Hauptsache ist vielmehr, dass die Kunden das Dokument zum Beratungsgespräch nach einer getätigten Investition an sicherer Stelle aufbewahren.
Sonst hat der neue gesetzliche Schutz seinen Zweck verfehlt. Zudem müssen die Verbraucher auch weiterhin genau lesen, ob sie alle wichtigen Fakten im Protokoll wirklich verstanden haben. Von der Mitarbeit sind die Anleger also nach wie vor nicht befreit.

