Regierung plant niedrigeren Garantiezins für Lebensversicherungen
Die derzeit niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten sind nicht nur für private Anleger ein Albtraum. Auch institutionelle Anleger wie Versicherungen haben mit den mickrigen Zinsen zu kämpfen. Die Bundesregierung will den Höchstrechnungszinssatz im kommenden Jahr – voraussichtlich zum 1. Juli – absenken. Und provoziert damit Ärger.
Kleine Zinsdifferenz mit großer Wirkung
Über den Höchstrechnungszinssatz wird bestimmt, welchen Zins die Versicherer ihren Kunden – derzeit 2,25 Prozent – garantieren müssen. Eine Absenkung – selbst um nur 0,5 Prozent – hat aufgrund der langen Laufzeiten dramatische Auswirkungen. Bei einer Sparrate von 200 EUR und einer Laufzeit von 35 Jahren ergibt die aktuelle Garantieverzinsung 127.270EUR.
Sinkt der Zinssatz für die Lebensversicherung auf 1,75 Prozent, bleiben nur noch 115.639 EUR. Unterm Strich bleibt für den Sparer ein dickes Minus. Und die Versicherer haben weniger Attraktivität, mit der sie werben können. Dass der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft sich gegen die Pläne aus dem Bundesfinanzministerium wehrt, ist daher nur logisch.
Experten sehen hier aber noch ein anderes Problem. Denn der Garantiezins wird nur für den Sparteil der LV berechnet. Aus einem Teil der eingezahlten Beiträge werden Verwaltungsgebühren, Provisionen usw. gedeckt. Diese Kosten können bei genauer Betrachtung die Zinsen aufwiegen und unter Umständen sogar übertreffen – die Lebensversicherung wird zum Minusgeschäft für den Verbraucher.
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