Rentenhöhe – Vorsicht bei Nebeneinkommen

Die Rente vieler Ruheständler reicht bereits heute nicht mehr zum Leben. Das Schreckgespenst der Altersarmut hat in den vergangenen Jahren daher wieder zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ruheständler, die sich ihrem Schicksal nicht einfach ergeben und am Monatsende den Gürtel enger schnallen wollen, gehen daher nicht selten einem Nebenjob nach und arbeiten auch im Ruhestand.

Wer eine vorgezogene Altersrente, Erwerbsminderungs- oder eine Hinterbliebenenrente bezieht, muss unter Umständen allerdings Einbußen durch den Hinzuverdienst hinnehmen. Ab einer Grenze von 400 Euro, die das Nebeneinkommen übersteigt, können Abschläge fällig werden.

Deutsche Rentenversicherung informiert über Regelungen

Die teils komplizierten Regelungen zum Hinzuverdienst bei einer vorgezogenen Altersrente erklärt die Deutsche Rentenversicherung mit einer neuen Broschüre. Interessierte Verbraucher können sich diese auch im Internet herunterladen. Wie hoch die Zuverdienstgrenzen und Abschläge sind, hängt in erster Linie vom Einkommen in den letzten drei Jahren vor dem Beginn der Rente ab. Je höher das Einkommen war, umso mehr darf über einen Nebenjob dazuverdient werden. Eine Möglichkeit, sich auch mit einer vorgezogenen Rente entspannt zurücklehnen zu können, ist der Abschluss einer privaten Altersvorsorge, die bereits vor dem gesetzlichen Renteneintritt abgerufen werden kann.

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