Einkommensteuer
Rentner müssen rückwirkend Steuererklärung abgeben
Renten genossen lange steuerliche Vorteile. Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes im Januar 2005 wurden die steuerlichen Grundlagen neu geregelt. Viele Ruheständler wissen aber nach wie vor nicht, ob sie eine Einkommenssteuerklärung abgeben müssen oder ob sich deren Abgabe zu ihrem Vorteil lohnt – etwa wenn Abgaben auf Kapitalerträge usw. angefallen sind.
Wer als Rentner bisher keine Einkommenssteuerklärung abgegeben hat – obwohl er dies hätte tun müssen – steht Ärger ins Haus. Wie aus Medienberichten hervorgeht, prüft derzeit zumindest die Finanzverwaltung des bevölkerungsreichsten Bundeslandes Nordrhein-Westfalen Rentenbezugsmitteilungen. Zudem wird damit gerechnet, dass andere Finanzverwaltungen hier nachziehen. Wer eine Einkommenssteuerklärung hätte abgeben müssen, muss im Rahmen der Festsetzung mit Verspätungszuschlägen rechnen.
Abgabepflicht für Ruheständler
Wann müssen Rentner aber eine Einkommenssteuerklärung abgeben? Ausschlaggebend ist unter anderem die Höhe der Rentenbezüge. Liegen diese unter den Grenzwerten für die Bruttorente (für 2011: 15.700 Euro), so entfällt laut dem Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (NVL) die Abgabepflicht. Ruheständler, deren Rente höher ausfällt, deren Partner berufstätig ist oder die andere Einkünfte erzielen, müssen dagegen eine Einkommenssteuerklärung abgeben.
Besteuerung von Renten
Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes lag der steuerpflichtige Anteil der Renteneinkünfte bei 50 Prozent der Bruttorente. Seitdem steigt der Anteil um jährlich zwei Prozentpunkte, ab 2020 nur noch um 1 Prozent. Somit unterliegen bei Rentnern, die 2012 in den Ruhestand wechseln 64 Prozent der Rentenbezüge der Steuer. Allerdings wird dieser Anteil zum Zeitpunkt des Renteneintritts festgeschrieben (Erhöhungen sind laut NVL zu 100 Prozent steuerpflichtig).
Rentner, deren Bezüge weder den Grenzwert der Bruttorente übersteigen noch eine Rentenerhöhung erhalten, sind rein theoretisch zwar nicht zur Abgabe der Einkommenssteuerklärung verpflichtet. Allerdings kann sich deren Abgabe lohnen, wenn zum Beispiel Banken Abgeltungssteuer auf Sparkonten einbehalten haben, also für Betroffene mit einer Erstattung zu rechnen ist.

