Rettungspaket für die Commerzbank aus EU-Sicht mit Mängeln behaftet
Die EU-Kommission in Brüssel hat Vorbehalte gegen das Rettungspaket für die Commerzbank angedeutet, da es sich unter Umständen nicht um eine rechtmäßige und genehmigte Hilfestellung handele.
Nach Ansicht der Kommission ist die Maßnahme zwar ein Teil des Rettungspaketes der Bundesregierung, welches von der EU-Kommission auch genehmigt worden sei, jedoch gebe es auf den ersten Blick Anzeichen, die vermuten lassen, dass die Konditionen bei der Vergabe der staatlichen Kapitalhilfe nicht mit dem konform geht, was man in Brüssel genehmigt habe. So seien vor allem die Zinsen für staatlichen Hilfen zu niedrig angesetzt, da 10% genehmigt worden seien und die Commerzbank für die erste Zahlung lediglich 5,50% und für die zweite Zahlung 8,50% p.a. bezahlen muss.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück entgegnete, dass es sich bei der Kritik der EU-Kommission wohl eher um ein Informations-Defizit handeln müsse, weil alles exakt nach den Auflagen geschehen ist. Es wurde nämlich eine marktgerechte Verzinsung gefordert, die mit den 8,50% auf jeden Fall erreicht würde.
Die Bundesregierung will zudem auch nach weiteren Appellen keinen Zwang für die Banken einführen, sich aus dem Rettungspaket zu versorgen. Nach Aussagen von Wirtschaftsminister Glos sei dies in Deutschland kaum vermittelbar, da solche Zwänge in der sozialen Marktwirtschaft nicht üblich wären.

