Risikolebensversicherung verlängern

Wer eine einmal gewählte Risikolebensversicherung verlängern möchte, oder muss, sollte mit Vorsicht und Bedacht vorgehen.

Eine Laufzeitverlängerung ist meistens möglich, doch erfolgt diese Verlängerung unter den gleichen Vorgaben, wie es ein herkömmlicher Neuabschluss auch mit sich bringen würde. Viele unterschätzen genau diesen Passus. Zum Beispiel erhalten Hinterbliebene bei einem Selbstmord innerhalb der ersten drei Jahre nach Abschluss der Versicherung kein Geld. Diese Frist wird bei einer Verlängerung erneut aktiv. Selbst wenn es sich bei der zu verlängernden Versicherung um einen langjährigen Vertrag handelt, sämtliche Bedingungen eines herkömmlichen Neuabschlusses werden wieder aktiv, bei Verlängerung.

Es ist jedoch nicht so, dass eine Verlängerung zu einer Stolperfalle wird, denn seitens der Versicherung besteht Hinweispflicht auf diese Bedingungen. Sollte die Versicherungsgesellschaft dies allerdings vergessen, oder gar absichtlich übergehen, sind Sperrklauseln und ähnliche Verlängerungsvereinbarungen, wie oben angegeben, nichtig. Im Falle eines Schadens wäre die Versicherung zur Zahlung im vollem Umfang verpflichtet und das auch dann, wenn eine Auszahlung durch einen Passus im Vertrag wegen einer Verlängerung normalerweise nicht erfolgt wäre.

Lässt also die Versicherung ihre Informationspflicht außer Acht, steht dem Versicherten, bzw. bei einer Risikolebensversicherung den Hinterbliebenen des Versicherten die volle Summe zu. Dieser Umstand wird auch durch verschiedene Gerichtsurteile inzwischen untermauert.

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