Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Rückforderung von Erschließungskosten möglich

EigenheimDer Traum von den eigenen 4 Wänden – häufig scheitert er am Geld. Neben den eigentlichen Baukosten sind es vor allem die Nebenkosten, die die Rechnung nach oben treiben. Dazu gehören auch die Erschließungskosten für den Baugrund. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: BVerwG 9 C 8.09) können Häuslebauer jetzt auf die Rückzahlung eines Teils der Erschließungskosten hoffen.

Private Gesellschaften als Deckmantel

Im verhandelten Fall gründete eine Gemeinde in Baden-Württemberg ein scheinbar privates Unternehmen für die Erschließung von Bauland und wälzte die Kosten unter dem Deckmantel der Gesellschaft auf die Bauherren ab. Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht dieses Konstrukt gekippt. Die Kommune muss die Bescheide nun neu berechnen – und zwar beitragsrechtskonform.

Die Hausbesitzer können daher nun auf eine Rückerstattung der zuviel gezahlte Beiträge für die Erschließung hoffen. Das Urteil der Leipziger Richter hat aber nicht nur für den vorliegenden Fall Bedeutung. Alle ähnlich gelagerten Verträge, die noch nicht die Verjährungsfrist erreicht haben, werden von dem Richterspruch berührt. Fazit: Kommunen können sich nicht in private Gesellschaften flüchten, um ihre Kosten an die Bürger weiterzureichen.

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