Steuerrecht
SPD will Ehegattensplitting reformieren
Das Ehegattensplitting gehört seit 1958 zum deutschen Steuerrecht. Und ist seitdem umstritten. Jetzt will die SPD weg vom Ehegattensplitting. Hintergrund der Pläne ist die in den Augen der Sozialdemokraten antiquierte Übertragung der Leistungsfähigkeit einzelner Partner auf die gesamte Ehe. Das Modell nur eines Versorgers für die ganze Familie passe nach Ansicht der SPD nicht mehr in die moderne Lebenswirklichkeit.
Wer profitiert vom Ehegattensplitting?
Besonders profitieren Ehen vom Splitting, in denen der Einkommensunterschied hoch ist. Der Grund: Das Einkommen der Ehepartner wird zusammengerecht und geteilt. Beispiel: Wird ein Ehepaar mit einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro (Ehepartner 1: 50.000 Euro/ Ehepartner 2: 0 Euro) im Rahmen des Splittingverfahrens gemeinsam veranlagt, würde für 2010 eine Einkommenssteuer von 8.212 Euro anfallen. Bei einer getrennten Veranlagung wäre die Steuerlast mit 12.847 Euro wesentlich höher.
SPD will Familien mit Kindern unterstützen
Statt dem bisherigen Modell des Ehegattensplittings will die SPD in Zukunft Familien mit Kindern steuerlich stärker privilegieren – egal, ob die Partner verheiratet sind oder nicht. Die Reaktionen auf den Vorstoß haben allerdings nicht lange auf sich warten lassen. Union und FDP haben sich gegen den Vorschlag ausgesprochen.
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