Freibeträge und Co.

Steuerrechtliche Änderungen in 2012

Der Jahreswechsel hält regelmäßig nicht nur die besinnliche Stimmung bereit, sondern oft auch die eine oder andere Änderung, was die steuerliche Belange betrifft. Der 01. Januar 2012 macht in diesem Zusammenhang keine Ausnahme. Unter anderem werden sich Altersgrenzen für die Besteuerung von Kapitallebensversicherung erhöhen und auch Pendler sowie Eltern müssen sich im neuen Jahr auf die eine oder andere Veränderung einstellen.

Speziell die Kapitallebensversicherung dürfte viele Verbraucher interessieren. Bislang war es so, dass nur 50 Prozent der Erträge besteuert wurden, falls die Versicherung nach dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen wird. Ab Januar erhöht sich diese Altersgrenze um zwei Jahre. Übrigens: Wer die Kapitallebensversicherungen in eine Leibrente umwandelt, kann weitere Steuervorteile genießen.

Pendlerpauschale und Kindergeld

Was speziell für Eltern interessant sein dürfte, sind die Änderungen beim Kindergeld. Verdiente volljähriger Nachwuchs (bis 25 Jahr) über 8.004 Euro im Jahr, wurde das Kindergeld ersatzlos gestrichen. Dieser Grenzbetrag fällt ab 01. Januar 2012 weg. Es ist dann egal, wieviel die volljährigen Kinder verdienen.

Eine weitere Veränderung wird es bei den Betreuungskosten geben – es können für alle Kinder unter 14 Jahren die Kosten angesetzt werden. Allerdings wird sich an den maximalen Grenzen nichts ändern, hier bleibt es bei zwei Dritteln der Betreuungskosten von maximal 6.000 Euro.

Und was kommt auf Pendler zu? Bisher konnten Pendler, welche nicht mit dem eigenen Pkw unterwegs sind, ein Wahlrecht ausüben, und hatten die Möglichkeit, die Ticketkosten in der Steuererklärung anzusetzen. Dieses Recht entfällt zum kommenden Jahr bis auf die Ausnahme, dass die Kosten die Entfernungspauschale überschreiten.

Auch 2012 wieder kühle Rechner gefragt

Unterm Strich sind für das neue Steuerjahr wieder kühle Rechner gefragt. Dies gilt im Übrigen auch für alle, die eine Rürup-Rente abgeschlossen haben. Denn wie jedes Jahr steigt auch ab 01. Januar 2012 die Höhe der abzugsfähigen Sonderausgaben (auf 74 % der Beiträge), bis 2025 100 Prozent erreicht sind.

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