Strafzahlungen für säumige Kassenpatienten
Die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stehen seit einigen Tagen wieder im Mittelpunkt einer öffentlichen Debatte. Ausgelöst hat diese die Tatsache, dass rund eine Million Kassenmitglieder den Zusatzbeitrag bisher nicht bezahlt hat. Die Politik will den säumigen Beitragszahlern nun scheinbar die Daumenschrauben anlegen.
Wie unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, soll ein Strafzuschlag eingeführt werden. Bleiben Versicherte ihrer Krankenkasse den Zusatzbeitrag über sechs Monate schuldig, soll ein Säumniszuschlag in Höhe des dreifachen Zusatzbeitrags erhoben werden dürfen, mindestens aber 30 Euro. Was bedeutet das bei den derzeitigen Regelungen zum Zusatzbeitrag?
Strafzahlung im dreistelligen Bereich
Versicherte mit einem Zusatzbeitrag von acht Euro müssten unterm Strich mit einem Säumniszuschlag von 30 Euro rechnen, da drei Zusatzbeiträge unter der Mindestgrenze für die Strafzahlung liegen. Härter trifft es Gutverdiener. Bei einer derzeitigen Deckelung der Zusatzbeiträge von 37,50 Euro entspräche ein Säumniszuschlag in Höhe von drei Monatsbeiträgen rund 112 Euro. Fällt die Deckelung der Zusatzbeiträge, dürften auch die Strafzahlungen steigen. Die Einziehung säumiger Zusatzbeiträge direkt beim Arbeitgeber scheint aus datenschutzrechtlichen Bedenken aber vorerst vom Tisch.

