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	<title>ratgeber-geld.de News&#187; Baufinanzierung</title>
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		<title>Niedrige Zinsen für Baugeld nicht immer ein Segen</title>
		<link>http://www.ratgeber-geld.de/news/niedrige-zinsen-fuer-baugeld-nicht-immer-ein-segen_2012-01-27.html</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 23:14:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Eigenheim ist ein Wunschtraum vieler Familien. Und rückt aktuell wieder in greifbare Nähe. Denn Banken bieten derzeit sehr günstige Baufinanzierungen an, die vor allem mit niedrigen Zinssätzen die Verbraucher in die Filialen locken. Haushalte, die schon immer in die &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/news/niedrige-zinsen-fuer-baugeld-nicht-immer-ein-segen_2012-01-27.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-8906" title="© V. Yakobchuk - fotolia.com" src="http://www.ratgeber-geld.de/news/wp-content/uploads/Fotolia_11498437_XS-150x100.jpg" alt="" width="150" height="100" />Das <a href="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/immobilie-bzw-wohnung-kaufen-oder-mieten-was-ist-guenstiger.html">Eigenheim</a> ist ein Wunschtraum vieler Familien. Und rückt aktuell wieder in greifbare Nähe. Denn Banken bieten derzeit sehr günstige Baufinanzierungen an, die vor allem mit niedrigen Zinssätzen die Verbraucher in die Filialen locken. Haushalte, die schon immer in die eigenen vier Wände einziehen wollten, sollten nach Meinung von Experten aber sehr genau planen, wann sie sich zu welchem Zins auf die Finanzierung einlassen. Denn ein niedriger Zinssatz kann dazu führen, dass das Baugeld über einen langen Zeitraum abgetragen werden muss.</strong><span id="more-8905"></span></p>
<h2>Annuitätendarlehen: Niedriger Zins gleich lange Laufzeit</h2>
<p>Ein einfaches Beispiel soll diesen Zusammenhang verdeutlichen. Kreditnehmer, die ein Darlehen von 150.000 Euro zu 3,5 Prozent aufnehmen und mit 1,5 Prozent tilgen, müssen pro Monat zwar nur eine Rate von 625 Euro schultern, stottern das Darlehen aber über knapp 35 Jahre ab. Zum Vergleich: Liegt der Zinssatz bei 5,0 Prozent, steigt die Rate auf rund 812 Euro. Im Gegenzug ist die Immobile aber schon nach etwas mehr als 29 Jahren schuldenfrei.</p>
<p>Dass Banken derzeit Darlehen für angehende Immobilienbesitzer günstig vergeben, liegt unter anderem an einem günstigen Marktumfeld. Wie lange diese Situation anhalten wird, ist nach Ansicht der Experten zwar langfristig offen. Kurz- bis mittelfristig lässt sich allerdings davon ausgehen, dass die <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/baufinanzierung/bauzinsen.html">Bauzinsen</a> auf einem niedrigen Niveau bleiben. Wer also in die eigenen vier Wände einziehen will, hat noch Zeit, die es zu investieren gilt.</p>
<p>Denn auch beim <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/baufinanzierung/ablauf-einer-baufinanzierung.html">Baugeld</a> gilt der Rat, sich alle Offerten genau anzuschauen. Erst wenn alle Konditionen passen, lohnt sich die Entscheidung. Und solange die Zinsen nicht signifikant steigen, brauchen Verbraucher auch nicht zum <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/baufinanzierung/anschlussfinanzierung.html">Forward-Darlehen</a> greifen, um sich günstige Konditionen im Vorfeld zu sichern. Tipp: Günstige Konditionen können ruhig auf eine Laufzeit von mehr als zehn Jahren festgeschrieben werden, da per Gesetz nach dieser Frist eine Ablöse sowieso möglich ist.</p>
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		<title>Geldanlage gegen Inflation</title>
		<link>http://www.ratgeber-geld.de/news/geldanlage-gegen-inflation_2011-02-09.html</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Feb 2011 11:12:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Beim Blick auf die Zapfsäule dürfte sich mancher Autofahrer verwundert die Augen reiben. Kraftstoff wird immer teurer. Ein Trend, der auch für Nahrungsmittel und Rohstoffe gilt. Was Verbraucher ärgert, sorgt bei Anlegern für Nervosität. Die aktuell steigende Inflation wirft die &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/news/geldanlage-gegen-inflation_2011-02-09.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="artikel" src="http://www.ratgeber-geld.de/img/artikel/inflation.jpg" alt="Inflation" />Beim Blick auf die Zapfsäule dürfte sich mancher Autofahrer verwundert die Augen reiben. Kraftstoff wird immer teurer. Ein Trend, der auch für Nahrungsmittel und Rohstoffe gilt. Was Verbraucher ärgert, sorgt bei Anlegern für Nervosität. Die aktuell steigende <a href="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/inflation-als-renditekiller.html">Inflation</a> wirft die Frage nach inflationssicheren Geldanlagen auf. Eins vorweg: Wer sein Vermögen vor Realverlusten sichern will, muss viele Wege beschreiten.<span id="more-7860"></span></p>
<h2>Betongold ist nach wie vor gefragt</h2>
<p>Ein &#8220;Kassenschlager&#8221; unter den inflationssicheren Vermögenswerten ist nach wie vor die Immobilie. Auf der einen Seite ist Baugeld derzeit noch relativ günstig zu haben. Auf der anderen Seite führt eine hohe Inflation zu einer schleichenden Geld- und Schuldenentwertung.</p>
<p>Als Sachwert ist die Immobilie daher durchaus eine Option. Wer bereits die eigenen vier Wände geschaffen hat und in nächster Zeit vor der <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/baufinanzierung/baufinanzierung-umschuldung.html">Umschuldung</a> steht, kann sich die derzeit günstigen Zinsen noch mit einem <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/baufinanzierung/anschlussfinanzierung.html">Forward-Darlehen</a> für die Zukunft sichern.</p>
<h2>Flexibel bleiben und auf das richtige Pferd setzen</h2>
<p>Einen Tipp geben viele Experten, wenn es um inflationssichere Geldanlagen geht &#8211; flexibel bleiben. Wer die Entwicklung abwarten und auf´s richtige Pferd setzen will, sollte Kapital nicht langfristig binden.</p>
<p>Mit Zinssätzen von über zwei Prozent sind <a href="http://www.ratgeber-geld.de/geldanlage/tagesgeld/">Tagesgeld</a> und <a href="http://www.ratgeber-geld.de/geldanlage/festgeld/">Festgeld</a> derzeit eine gute Wahl, um die Inflation auszutricksen und sich gleichzeitig alle Optionen offenzuhalten. Langfristige Anlagen mit niedriger Verzinsung sind dagegen alles andere als eine gute Alternative.</p>
<h2>Aktien sind besser als ihr Ruf</h2>
<p>Deutsche Anleger haben zuletzt dem Aktienmarkt den Rücken gekehrt. Dabei halten viele Finanzexperten die Anteilsscheine an den Unternehmen für eine inflationssichere Anlage. Untersuchungen zeigen immer wieder, dass die Rendite aus Aktien oft weit über den Inflationsraten liegt.</p>
<p>Zusätzlicher Pluspunkt: Aktien sind Investitionen in Realwerte. Neben dem Handel profitiert der Inhaber von Dividenden. Allerdings muss man auch hier auf´s richtige Pferd setzen. Global Player oder Unternehmen aus der Energie- und Rohstoffbranche versprechen trotz Inflation Gewinne.</p>
<h2>Anleihen als Rettungsanker</h2>
<p>Anleihen gelten als relativ sichere Geldanlage. Insbesondere das niedrige Zinsniveau schmälert derzeit allerdings die Gewinne. Trotzdem &#8211; mit aktuell 3,2 % liegt die 10-Jahres-<a href="http://www.ratgeber-geld.de/geldanlage/bundeswertpapiere/bundesanleihen.html">Anleihe des Bundes</a> noch über der aktuellen Inflationsrate. Wie sich die Situation allerdings langfristig entwickelt, muss abgewartet werden.</p>
<p>Wer sich damit nicht zufrieden gibt, dem raten Experten zu Papieren mit höheren Aufschlägen. Damit steigen allerdings auch die Risiken. Eine mögliche Alternative &#8211; Festzinspapiere von Unternehmen, die über der Verzinsung von Staatsanleihen liegen.</p>
<p class="bildquelle">Bildquelle: pauline / pixelio.de</p>
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		<title>Immobilien: Deutsche setzen auf Betongold</title>
		<link>http://www.ratgeber-geld.de/news/immobilien-deutsche-setzen-auf-betongold_2011-01-13.html</link>
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		<pubDate>Thu, 13 Jan 2011 18:12:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Deutsche Verbraucher setzen wieder Hoffnungen in die eigene Immobilie. Dies geht aus einer Umfrage des Forsa-Institutes hervor, die im Auftrag der Comdirect Bank durchgeführt wurde. Mehr als 43 Prozent der Verbraucher zeigten sich der Umfrage zufolge zuversichtlich, die Investition in &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/news/immobilien-deutsche-setzen-auf-betongold_2011-01-13.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="artikel" src="http://www.ratgeber-geld.de/img/artikel/baufinanzierung2.jpg" alt="Immobilien" />Deutsche Verbraucher setzen wieder Hoffnungen in die eigene Immobilie. Dies geht aus einer Umfrage des Forsa-Institutes hervor, die im Auftrag der Comdirect Bank durchgeführt wurde. Mehr als 43 Prozent der Verbraucher zeigten sich der Umfrage zufolge zuversichtlich, die Investition in die eigenen vier Wände stemmen zu können. Gleichzeitig betrachtete mehr als die Hälfte der Umfrageteilnehmer den Zeitpunkt für die Immobilie als günstig.<span id="more-7382"></span></p>
<h2>Darlehen und Eigenkapital</h2>
<p>Für viele Verbraucher führt der Weg – so zumindest die Ergebnisse der Umfrage – auch weiterhin über die Fremdfinanzierung. Fast zwei Drittel der Befragten setzen auf ein <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/baufinanzierung/hypothek.html">Hypothekendarlehen</a>, 52,9 Prozent auch auf <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/baufinanzierung/baufinanzierung-eigenkapital.html">Eigenkapital</a>. Gleichzeitig kann die <a href="http://www.ratgeber-geld.de/banken/comdirect.html">Comdirect Bank</a> beim Thema Eigenheim eine weitere gute Nachricht vermelden.</p>
<p>Der Stimmungsindex Baufinanzierung hat im Januar nur leicht nachgegeben, liegt aktuell bei 106,8 Punkten und setzt den langfristigen Trend nach oben fort. Trotz der Eurokrise und der unruhigen Finanzmärkte scheinen sich die Verbraucher zumindest beim Betongold nicht einschüchtern zu lassen.</p>
<p class="bildquelle">Bildquelle: Kautz15 / fotolia.de</p>
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		<title>Baugeld wird 2011 teurer</title>
		<link>http://www.ratgeber-geld.de/news/baugeld-wird-2011-teurer_2010-12-17.html</link>
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		<pubDate>Fri, 17 Dec 2010 15:53:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bauherren werden sich im kommenden Jahr auf eine Verteuerung beim Baugeld einstellen müssen. Viele Experten sehen pünktlich zum Jahresende eine Entwicklung, die die historisch niedrigen Zinsen im Bereich der Baufinanzierung aus dem Tal herausführen wird. Bereits in den letzten Monaten &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/news/baugeld-wird-2011-teurer_2010-12-17.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="artikel" src="http://www.ratgeber-geld.de/img/artikel/baufinanzierung.jpg" alt="Baugeld teurer" />Bauherren werden sich im kommenden Jahr auf eine Verteuerung beim Baugeld einstellen müssen. Viele Experten sehen pünktlich zum Jahresende eine Entwicklung, die die historisch niedrigen Zinsen im Bereich der Baufinanzierung aus dem Tal herausführen wird. Bereits in den letzten Monaten sind die Zinssätze für Darlehen mit 10-jähriger Laufzeit von 3,29 % auf 3,48 % gestiegen.<span id="more-5827"></span></p>
<h2>2011 wird mit weiterem Zinsanstieg gerechnet</h2>
<p>Eine Entwicklung, die in den Augen vieler Experten auch über den Jahreswechsel hinaus anhalten wird. So geht die Bausparkasse Schwäbisch Hall davon aus, dass zukünftige Eigenheim-Besitzer in nächster Zeit beim Baugeld wohl wieder tiefer in die Tasche werden greifen müssen. Einziger Ausweg: Der Abschluss eines Darlehens zu den derzeit noch günstigeren Konditionen. Wer allerdings erst in den nächsten 3 bis 4 Jahren zu Schaufel und Spaten greifen will, hat davon wenig.</p>
<p class="bildquelle">Bildquelle: RRF / fotolia.de</p>
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		<title>Grunderwerbsteuer belastet laut BFH nicht übermäßig</title>
		<link>http://www.ratgeber-geld.de/news/grunderwerbsteuer-belastet-laut-bfh-nicht-uebermaessig_2010-08-10.html</link>
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		<pubDate>Tue, 10 Aug 2010 15:41:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Belastungen für Eigenheimbesitzer sind in den vergangenen Jahren an vielen Stellen gestiegen. Neben offensichtlichen Preissteigerungen sorgte die Streichung der Eigenheimzulage für zusätzliche finanzielle Belastungen. Etwa durch die Grunderwerbsteuer, die nicht mehr durch die Zulage abgefangen wird. Der Bundesfinanzhof sieht &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/news/grunderwerbsteuer-belastet-laut-bfh-nicht-uebermaessig_2010-08-10.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Belastungen für Eigenheimbesitzer sind in den vergangenen Jahren an vielen Stellen gestiegen. Neben offensichtlichen Preissteigerungen sorgte die Streichung der Eigenheimzulage für zusätzliche finanzielle Belastungen. Etwa durch die Grunderwerbsteuer, die nicht mehr durch die Zulage abgefangen wird. Der Bundesfinanzhof sieht in einem aktuellen Beschluss (Az. II R 4/09) den Verbraucher davon aber nicht übermäßig belastet. Der Wegfall der Eigenheimzulage und die einhergehende finanzielle Belastung rechtfertigen in den Augen des BFH keine verfassungsrechtlichen Bedenken.<span id="more-2864"></span></p>
<h2>Grunderwerbsteuer auch für Eigenheimbesitzer</h2>
<p>Über die Grunderwerbsteuer werden Besitzer von Gewerbeimmobilien genauso zur Kasse gebeten wie Häuslebauer. Derzeit liegt die Spanne, je nach Bundesland, zwischen 3,5 Prozent und 4,5 Prozent und muss bei den Nebenkosten unbedingt einkalkuliert werden.</p>
<p>Für den Bundesfinanzhof fallen verfassungsrechtliche Bedenken schon deshalb aus, weil für die Anschaffung des Eigenheims neben der Grunderwerbsteuer auch Maklercourtage, Notar- und Grundbuchgebühren anfallen, die eine erheblich höhere Summe bei der <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/baufinanzierung/">Baufinanzierung</a> ausmachen. Die Grunderwerbsteuer hat damit keine erdrosselnde Wirkung und beeinträchtigt die Vermögensverhältnisse nicht maßgeblich.</p>
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		<title>Geldanlage contra Darlehen – Zinsen gehen weiter auseinander</title>
		<link>http://www.ratgeber-geld.de/news/geldanlage-contra-darlehen-zinsen-gehen-weiter-auseinander_2010-08-06.html</link>
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		<pubDate>Fri, 06 Aug 2010 16:30:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Beim Anblick der Zinstabellen für kurzfristige Geldanlagen dürfte mancher Anleger sich insgeheim den Sommer 2009 zurückwünschen. Galt vor rund 12 Monaten ein durchschnittlicher Zinssatz von 1,4 Prozent beim Tagesgeld schon als niedrig, rutschte der Durchschnitt im letzten Jahr noch weiter &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/news/geldanlage-contra-darlehen-zinsen-gehen-weiter-auseinander_2010-08-06.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beim Anblick der Zinstabellen für kurzfristige Geldanlagen dürfte mancher Anleger sich insgeheim den Sommer 2009 zurückwünschen. Galt vor rund 12 Monaten ein durchschnittlicher Zinssatz von 1,4 Prozent beim <a href="http://www.ratgeber-geld.de/geldanlage/tagesgeld/">Tagesgeld</a> schon als niedrig, rutschte der Durchschnitt im letzten Jahr noch weiter nach unten.<span id="more-2841"></span></p>
<h2>Historisches Zinstief bei Kapitalanlagen</h2>
<p>Inzwischen nähert sich der Zins laut FMH-Finanzberatung für die Tagesgeldkonten gefährlich der 1-Prozent-Marke. Und sorgt bei Kleinanlegern für lange Gesichter. Mit der niedrigen Rendite lässt sich noch nicht einmal die Inflation kontern. Die liegt inzwischen bei 1,7 Prozent. Und frisst die mühsam erwirtschafteten Erträge auf.</p>
<h2>Kaum Bewegung bei Kreditzinsen</h2>
<p>Bei den Kreditzinsen bietet sich dagegen ein anderes Bild. Die Zinsen für den <a href="http://www.ratgeber-geld.de/konten-und-karten/girokonto/dispokredit.html">Dispokredit</a> liegen nach wie vor im zweistelligen Bereich und auch für <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/kredit/">Ratenkredite</a> werden die niedrigen Refinanzierungskosten nicht an den Verbraucher weitergegeben – wie Max Herbst von der FMH-Finanzberatung bemängelt. Einziger Lichtblick – das <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/baufinanzierung/">Baugeld</a> sind in der Vergangenheit günstiger geworden.</p>
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		</item>
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		<title>Kredit Werbung – Erläuterungen zur Verbraucherkreditrichtlinie</title>
		<link>http://www.ratgeber-geld.de/news/kredit-werbung-erlaeuterungen-zur-verbraucherkreditrichtlinie_2010-06-16.html</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Jun 2010 11:55:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Preisangabenverordnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 11.06.2010 ist die neue Verbraucherkreditrichtlinie (§ 6a PAngV) für Werbung für Kreditverträge in Kraft getreten. Sie soll die Rechte von Kreditnehmern stärken und für ein höheres Maß an Transparenz bei der Kreditvergabe sorgen. Die Bewerbung von Krediten unterliegt nunmehr &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/news/kredit-werbung-erlaeuterungen-zur-verbraucherkreditrichtlinie_2010-06-16.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am 11.06.2010 ist die neue Verbraucherkreditrichtlinie (§ 6a PAngV) für Werbung für Kreditverträge in Kraft getreten. Sie soll die Rechte von Kreditnehmern stärken und für ein höheres Maß an Transparenz bei der Kreditvergabe sorgen. Die Bewerbung von Krediten unterliegt nunmehr klaren und zwingenden Regelungen, deren Missachtung drastische Geldbußen nach sich ziehen kann.<span id="more-1396"></span></strong></p>
<p>Umfassende vorvertragliche Aufklärungs- und Informationspflichten sowie verbesserte Möglichkeiten zu Widerruf und <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/kredit/kreditabloesung.html">vorzeitiger Rückzahlung von Verbraucherkrediten</a> sind weitere Kernpunkte der Neuregelung und bescheren Kreditnehmern einen deutlichen Ausbau ihrer Rechtsposition. Die Vorgaben der Richtlinie über bestimmte Mindeststandards in der Bewerbung von Kreditprodukten sind in dem neuen § 6a PangV umgesetzt worden.</p>
<p>Die übrigen Verbraucher schützenden Auflagen sind in die Vorschriften über den Verbraucherdarlehensvertrag eingearbeitet (§§ 491ff BGB).</p>
<p>Bei den neu geschaffenen Aufklärungs- und Informationspflichten des § 6a PangV ist zudem zu berücksichtigen, dass sie sich gleichermaßen an</p>
<ul>
<li><strong>Kreditgeber und</strong></li>
<li><a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/kredit/kreditvergleich.html"><strong>Kreditvermittler</strong></a></li>
</ul>
<p>wenden. Es ist deshalb nicht nur das Kreditinstitut selbst verpflichtet, die neuen Standards bei der Bewerbung von Finanzprodukten einzuhalten. Vielmehr gilt dies auch für diejenigen, die zwar nicht als Kreditgeber handeln, die aber in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit Verbrauchern Kreditverträge vorstellen oder vermittelnd anbieten.</p>
<p><strong>Insbesondere ist das neue Recht daher von Betreibern von Webseiten zu beachten, wenn sie Kredite bewerben oder diese auf Vergleichsportalen Verbrauchern präsentieren.</strong></p>
<h2>Für welche Finanzprodukte gilt die Neuregelung?</h2>
<h3>Kredite und Restschuldversicherung</h3>
<p>Das durch die Umsetzung der <strong>Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG vom 23.04.2008</strong> in wesentlichen Bereichen neu geordnete Recht des Verbraucherdarlehens (§§ 491ff BGB) gilt grundsätzlich für sämtliche Verbraucherkredite. Das sind alle Darlehensverträge, auf deren einen Seite ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB steht. Die Form der Kreditgewährung spielt dabei keine Rolle. Deshalb gilt das neue Recht gleichermaßen für</p>
<ul>
<li><a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/kredit/ratenkredit.html">Ratenkredite</a></li>
<li>Überziehungskredite</li>
<li>geduldete Überziehungen (Girokonto mit <a href="http://www.ratgeber-geld.de/konten-und-karten/girokonto/dispokredit.html">Dispositionskredit</a>)</li>
</ul>
<p>Viele Verbraucherkredite sind an den Abschluss einer <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/restschuldversicherung.html">Restschuldversicherung</a> gekoppelt. Das neue Recht sieht auch für diese von den Kreditinstituten beworbenen Finanzprodukte erhöhte Aufklärungs- und Hinweispflichten in der Außendarstellung vor.</p>
<p>Die neuen verschärften Anforderungen für die Bewerbung von Finanzprodukten gelten zudem für Leasingverträge mit Restwertvereinbarung (§ 506 Abs.2 Nr.3 BGB). Abweichend von der EU-Richtlinie, sind darüber hinaus <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/baufinanzierung/">Immobiliardarlehensverträge</a> einbezogen, für die jedoch bestimmte Sonderregelungen gelten (§ 503 BGB).</p>
<h2>Keine Geltung bei Kreditkarten</h2>
<p>Kreditkarten dagegen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Verbraucherkreditrechts. Der Inhaber erhält zwar durch den Einsatz der <a href="http://www.ratgeber-geld.de/konten-und-karten/kreditkarte/">Kreditkarte</a> grundsätzlich einen als Kreditgewährung zu bewertenden Zahlungsaufschub. Allerdings erfolgt der Saldoausgleich regelmäßig vor Ablauf der Frist von drei Monaten. Damit ist das Verbraucherkreditrecht auf Kreditkarten nicht anwendbar, denn  nach dessen Bestimmungen darf der Zahlungsaufschub gerade nicht weniger als drei Monate betragen, wenn er als Darlehen gelten soll (§ 491 Abs.2 Nr.3 BGB).</p>
<p>Aber selbst wenn der Kreditkartenausgleich erst nach drei Monaten erfolgen sollte, kommt die Annahme Zahlungsaufschubs mittels Karte als Verbraucherdarlehen nicht in Betracht, da die Kreditierung der Verbindlichkeit unentgeltlich ist. Das Kriterium der Entgeltlichkeit ist aber grundlegend für die Annahme eines Darlehensvertrages.  Die anfallende Jahresgebühr für die Kartennutzung stellt in diesem Zusammenhang kein Entgelt für den Zahlungsaufschub dar, denn sie ist unabhängig davon zu zahlen, ob der Karteninhaber den Kredit in Anspruch nimmt oder nicht und folglich nicht an den Kredit (Zahlungsaufschub) selbst gebunden.</p>
<h2>Gesetzliche Ausnahmen</h2>
<p>Ausgenommen von den Neuregelungen sind zudem ausdrücklich die nachfolgenden Formen von Kreditverträgen (§ 491 Abs.2 BGB)</p>
<ul>
<li>Darlehensverträge mit einem Nettodarlehensbetrag von unter 200 Euro</li>
<li>Pfanddarlehen (Haftung des Darlehensnehmers nur für eine als Pfand übergebene Sache)</li>
<li>Darlehen, die innerhalb von drei Monaten zurückzuzahlen sind mit lediglich geringen Kosten</li>
<li>bestimmte Arbeitgeberdarlehen zu günstigen und marktunüblichen Bedingungen</li>
<li>bestimmte öffentliche Förderdarlehen zu günstigen und marktunüblichen Bedingungen</li>
</ul>
<h2>§ 6a Abs. 1 PAngV &#8211; Mindestangaben beworbener Kredite</h2>
<p>§ 6a Abs.1 PAngV hat folgenden Wortlaut:</p>
<p><em>(1)  <sup>1</sup>Wer gegenüber Letztverbrauchern für den Abschluss eines Kreditvertrags mit Zinssätzen oder sonstigen Zahlen, die die Kosten betreffen, wirbt, muss in klarer, verständlicher und auffallender Weise angeben:</em></p>
<ol>
<li><em>den Sollzinssatz,</em></li>
<li><em>den Nettodarlehensbetrag,</em></li>
<li><em>den effektiven Jahreszins.</em></li>
</ol>
<p><em><sup>2</sup>Beim Sollzinssatz ist anzugeben, ob dieser gebunden oder veränderlich oder kombiniert ist und welche sonstigen Kosten der Beworbene im Falle eines Vertragsabschlusses im Einzelnen zusätzlich zu entrichten hätte.</em></p>
<h3>Pflichtangaben (Satz 1)</h3>
<p>Diese Regelungen bestimmen den Mindestgehalt an Informationen in der Bewerbung von Kreditprodukten. Wird gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) mit konkreten Zahlen (wie etwa dem effektiven Jahreszins) für den Abschluss von Darlehensverträgen geworben, so sind in der Werbung bestimmte Pflichtangaben zu machen, die es dem Interessenten ermöglichen, sich anhand des Zahlenmaterials ein eigenes Urteil über Vor- und Nachteile des Angebots zu bilden.</p>
<p>Zwingend anzugeben sind daher nunmehr in Werbemitteln Sollzinssatz, Nettodarlehensbetrag und <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/kredit/kreditzinsen.html">effektiver Jahreszins</a>. Damit wird ausgeschlossen, dass in der Bewerbung von Krediten lediglich einzelne Zahlenangaben erwähnt oder blickfangartig herausgestellt werden, wie dies in der Vergangenheit vorzugsweise für die Mitteilung eines besonders lukrativ erscheinenden effektiven Jahreszinses galt. Die Neuregelung verpflichtet den Werbenden vielmehr auch zur unmissverständlichen Bezeichnung der weiteren Konditionen des Kreditangebots.</p>
<p>Wie der Wortlaut des Satzes 1 klar stellt, muss dies zudem in auffallender Weise geschehen. Das bedeutet, dass die Mindestangaben dem Adressaten der Werbung deutlich wahrnehmbar sein müssen. Je nach eingesetztem Werbemittel sind die Pflichtangaben deshalb optisch oder akustisch hervorzuheben. Der bislang weit verbreiteten Praxis der Kreditbewerbung, lockende Einzelangaben optisch herauszustreichen und die ergänzenden Informationen zum Angebot per Sternchenverweis im Kleingedruckten an entlegener Stelle unterzubringen, ist in Zukunft damit ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben. Die Angaben müssen nunmehr gut sichtbar in der Nähe des beworbenen Zinssatzes angebracht sein.</p>
<p>Dagegen ist der Regelung in Satz 1 kein Verbot zu entnehmen, Kredite auch weiterhin mit einem „ab-Zinssatz“ zu bewerben (beispielsweise die Kreditbewerbung mit dem Hinweis „effektiver Jahreszins ab 3,59%). Ebenfalls nicht ausgeschlossen ist die Werbung mit einer bestimmten Bandbreite, innerhalb deren sich der Kreditzins bewegt (etwa der Werbehinweis „effektiver Jahreszins ab 3,59% bis 12,99%).</p>
<p>Insbesondere für Betreiber von kommerziellen Webseiten, die Kreditprodukte bewerben, gilt im Übrigen, dass sie ihrer Angabepflicht genügen, indem sie auf die entsprechenden Zahlen und Fakten der Kreditanbieter durch Einbettung eines Links verweisen. Es besteht demnach keine Verpflichtung für ein Vergleichsportal, sämtliche Pflichtangaben zu dem beworbenen Kreditprodukt in die Textsubstanz zu integrieren. Andererseits können sie sich nicht ohne weiteres durch pauschalen Hinweis auf das Informationsangebot des Kreditanbieters, für den sie werben, von ihrer eigenen Angabepflicht frei zeichnen.</p>
<h4>Keine Aktualisierungspflicht von Blog-Beiträgen</h4>
<p>Die Neuregelungen entfalten allerdings keine Rückwirkung. Sie gelten seit dem 11.06.2010 und erfassen nicht Produktbewerbungen, die vor diesem Stichtag erschienen sind. Vor allem die Betreiber von Blogs sind daher nicht verpflichtet, ältere Blogbeiträge, die auch als solche per Datum erkennbar sind, zu aktualisieren und den Vorgaben des § 6a PAngV anzupassen.</p>
<h3>Konkretisierung des Sollzinses (Satz 2)</h3>
<p>Für den Sollzinssatz enthält Satz 2 zusätzliche Vorgaben, die der Werbende zu beachten hat. Die Angaben über den Sollzinssatz sind so präzise zu fassen, dass ihnen zu entnehmen ist, ob der Zinssatz für den beworbenen Kredit fest, veränderlich oder aus einer Kombination beider Varianten zusammengesetzt sein soll. Wie die Regelungen in Satz 1 zielt die Konkretisierung des Sollzinssatzes auf mehr informationelle Transparenz und bessere Vergleichbarkeit in der Kreditwerbung, denn nicht selten kommt bei Planung und Durchführung des Kreditvertrages der Art der Verzinsung große Bedeutung zu (etwa günstiger Festzins in Hochzinsphasen oder Anpassungsmöglichkeit eines Gleitzinses bei fallendem Zins).</p>
<p>Darüber hinaus verpflichtet Satz 2 den Werbenden, alle sonstigen Kosten auszuweisen, die bei Abschluss des Kreditvertrages anfallen würden. Davon erfasst sind beispielsweise die Gebühren für die Vornahme einer notariellen Beurkundung oder für die Verwahrung eines Kfz-Briefes im <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/leasing/">Leasinggeschäft</a>. Ebenfalls hierunter fallen <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/kredit/kreditkosten.html">Kreditbearbeitungsgebühren</a>.</p>
<h2>§ 6a Abs. 2 PangV &#8211; Zusätzliche Angaben</h2>
<p><strong> </strong></p>
<p>§ 6a Abs.2 PangV lautet:</p>
<p><em>(2)  Die Werbung muss zusätzlich die folgenden Angaben enthalten, sofern diese vom Werbenden zur Voraussetzung für den Abschluss des beworbenen Vertrags gemacht werden:</em></p>
<ol>
<li><em>die Vertragslaufzeit,</em></li>
<li><em>bei Teilzahlungsgeschäften die Sache oder Dienstleistung, den Barzahlungspreis sowie den Betrag der Anzahlung,</em></li>
<li><em>gegebenenfalls den Gesamtbetrag und den Betrag der Teilzahlungen.</em></li>
</ol>
<p>Die Notwendigkeit zur Aufnahme dieser zusätzlichen Angaben in die Kreditwerbung besteht ausdrücklich nur, sofern sie jeweils Voraussetzung für den Vertragsschluss sind. Das gilt vor allem für Ratenkreditverträge, die unter Vereinbarung bestimmter Laufzeiten abgeschlossen werden. Bei beworbenen Ratenkrediten muss daher zusätzlich die Vertragslaufzeit angegeben werden, also zum Beispiel die in Betracht kommende Laufzeitspanne von 12 bis 60 Monaten. Zudem sind, soweit das möglich ist, der Gesamtdarlehensbetrag und die Teilzahlungsbeträge (die Ratenzahlungen) auszuweisen.</p>
<p>Die zusätzliche Angabepflicht besteht auch beim Leasinggeschäft, dem Hauptanwendungsfall der Teilzahlungsgeschäfte. So sind etwa im Fall des PKW-Leasings im Einzelnen anzugeben</p>
<ul>
<li>Barzahlungspreis</li>
<li>Vertragslaufzeit</li>
<li>gegebenenfalls Betrag der Anzahlung</li>
<li>Gesamtbetrag des Kreditleasings</li>
<li>Betrag der Teilzahlungen (Leasingraten)</li>
</ul>
<h2>§ 6a Abs. 3 PangV &#8211; Beispielspflicht und 2/3 Regelung</h2>
<p><em>(3)  <sup>1</sup>Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Angaben sind mit einem Beispiel zu versehen.<sup>2</sup>Bei der Auswahl des Beispiels muss der Werbende von einem effektiven Jahreszins ausgehen, von dem er erwarten darf, dass er mindestens zwei Drittel der auf Grund der Werbung zustande kommenden Verträge zu dem angegebenen oder einem niedrigeren effektiven Jahreszins abschließen wird.</em></p>
<h3>Beispielspflicht</h3>
<p>Die Angaben zu dem beworbenen Kredit sind mit einem repräsentativen Beispiel zu versehen. Kreditinteressenten muss dabei insbesondere der effektive Jahreszins in klarer, verständlicher und auffallender Form bezeichnet werden, und der Werbende hat die Kosten des Vertrages anhand eines realistischen Beispiels zu erläutern. Damit sollen Lockvogelangebote künftig unterbunden werden, die dem Verbraucher mittels schön gerechneter Beispiele eine besondere Vorteilhaftigkeit des Kreditvertrages vorspiegeln.</p>
<h3>2/3 Regelung</h3>
<p>Um die Wirklichkeitsnähe des anzugebenden Beispiels und des in ihm beworbenen effektiven Jahreszinses auch sicherzustellen, verpflichtet das Gesetz den Anbieter auf eine 2/3 Regelung. Das repräsentative Beispiel muss deshalb von dem Anbieter so ausgewählt werden, dass er davon ausgehen darf, mindestens zwei Drittel der Kreditverträge, die er gewöhnlich schließt, tatsächlich zu dem in der Werbung angegebenen oder einem niedrigeren effektiven Jahreszins abzuschließen. Der beworbene Effektivzins muss demgemäß für mindestens zwei Drittel aller möglichen Kreditverträge gelten.</p>
<h3>Muster einer Kreditwerbung mit repräsentativem Beispiel</h3>
<p>Zur Veranschaulichung nachfolgend das Muster einer Kreditwerbung nach den Vorgaben des § 6a PAngV (zugrunde gelegt wird die Bewerbung eines Barkredits der „Creditplus“).</p>
<p>Zunächst die gesetzlichen Mindestangaben zu dem Kreditangebot:</p>
<ul>
<li><strong>Nettodarlehensbeträge</strong> von 500 bis 50.000 Euro (Pflichtangabe nach Abs.1 Satz 1 Nr.2)</li>
<li><strong>Effektive Jahreszinsen</strong> ab 3,59% bis 12,99% (Pflichtangabe nach Abs.1 Satz 1 Nr.3, wobei die Verwendung des „ab-Zinssatzes“ nach neuem Recht ebenso zulässig bleibt      wie die Angabe einer Zinsbandbreite)</li>
<li><strong>Gebundener Sollzinssatz p.a.</strong> 0,77% bis 11,14% zuzüglich Bearbeitungsentgelt      (Pflichtangabe nach Abs.1 Satz 1 Nr.2 sowie vorgeschriebene Konkretisierung      des Sollzinssatzes und Ausweis der sonstigen Vertragskosten nach Abs.1      Satz 2)</li>
<li><strong>Laufzeiten</strong> 12 bis 84 Monate (notwendige zusätzliche Angabe nach Abs.2 Nr.1 (weil die Vertragslaufzeit Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist)</li>
</ul>
<p><em><strong>Das repräsentative Beispiel im Sinne des Abs. 3 zu dem beworbenen Kredit könnte wie folgt lauten:</strong></em></p>
<p>Bei einem Nettodarlehensbetrag von 10.000 Euro erhalten zwei Drittel der Kunden einen effektiven Jahreszins von 8,99% oder günstiger (gebundener Sollzinssatz 7,18% p.a. zuzüglich eines Bearbeitungsentgelts) bei einer Laufzeit von 48 Monaten.</p>
<h2>§ 6a Abs. 4 PAngV &#8211; Zusatzleistungen</h2>
<p><em>(4) Verlangt der Werbende den Abschluss eines Versicherungsvertrags oder eines Vertrags über andere Zusatzleistungen und können die Kosten für diesen Vertrag nicht im Voraus bestimmt werden, ist auf die Verpflichtung zum Abschluss dieses Vertrags klar und verständlich an gestalterisch hervorgehobener Stelle zusammen mit dem effektiven Jahreszins hinzuweisen.</em></p>
<p>Ist eine vertragliche Nebenleistung (vor allem der Abschluss einer Restschuldversicherung) zwingende Voraussetzung für die Kreditgewährung, ist auch darauf in unmissverständlicher Form und an optisch hervorgehobener Stelle zusammen mit dem effektiven Jahreszinssatz hinzuweisen. Die Vorschrift bringt eine deutliche Verbesserung der Verbraucherrechte, denn bisher war es in der Kreditpraxis üblich, Darlehen und Restschuldversicherung miteinander zu koppeln. Die Einrechnung der Kosten für die Restschuldversicherung in den Jahreszins ist in solchen Fällen regelmäßig unterblieben, um die vermeintliche Vorteilhaftigkeit des Kredits zu wahren.</p>
<p>Diesem Koppelungsgeschäft aus Kredit und Versicherung hat die Neuregelung die Grundlage entzogen. Ein Ausweis der Kosten für die Restschuldversicherung im effektiven Jahreszins darf künftig nur dann unterbleiben, wenn der Anbieter gegenüber der Preisaufsichtsbehörde nachweisen kann, dass der beworbene Kredit auch ohne Restschuldversicherung in Anspruch genommen werden konnte. Das bedeutet im Ergebnis zweierlei. Wird für den Abschluss des Kreditvertrages eine Restschuldversicherung vorausgesetzt, besteht immer die Verpflichtung, den Verbraucher darauf ausdrücklich aufmerksam zu machen. Daraus folgt zugleich, dass der Anbieter sich in Zukunft bei der Bewerbung von Kreditprodukten nicht auf vage formulierte Klauseln zurückziehen kann, wonach der Abschluss einer Restschuldversicherung „optional möglich“ ist. Bedient sich der Werbende solcher Formulierungen, muss er sich beim Wort nehmen lassen, denn die Kreditvergabe ist unter solchen Bedingungen nicht zwingend an den Abschluss einer Restschuldversicherung geknüpft. Die Ablehnung eines Kreditantrages kann dann nicht auf die Weigerung des Kreditinteressenten zum Versicherungsabschluss gestützt werden.</p>
<h2>Sanktionen bei Verstößen gegen § 6a PAngV</h2>
<p>Verstöße gegen die neuen Angabepflichten können empfindliche rechtliche Folgen nach sich ziehen. Das Gesetz behandelt Zuwiderhandlungen gegen die Pflichtangaben im Sinne des § 6a PAngV als Ordnungswidrigkeiten nach dem Wirtschaftsstrafgesetz (§ 10 Abs.2 Nr.6 PAngV). Bei vorsätzlicher und auch schon fahrlässiger Begehung dieser Ordnungswidrigkeiten drohen Geldbußen bis zu 25.000 Euro (§ 3 Wirtschaftstrafgesetz).</p>
<p>Die zunehmende Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Finanzdienstleistungsbranche und eine immer stärker in Anspruch genommene Wächterrolle der Verbraucherschutzverbände lassen erwarten, dass die Bewerbung von Kreditprodukten nach Inkrafttreten der Neuregelung noch größerer Aufmerksamkeit unterliegen wird. Kreditanbieter und Werbende sollten sich darauf einstellen, wollen sie nicht Abmahnungen und Unterlassungsklagen riskieren.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p><strong> </strong></p>
<p>Der neue § 6a PAngV bringt aus Sicht der Verbraucher eine deutliche Stärkung ihrer Rechte auf Aufklärung und Information gegenüber der bisherigen Gesetzeslage.</p>
<h3>Keine Blickfang Werbung</h3>
<p>Das ergibt sich zunächst aus der jetzt gesetzlich verankerten Verpflichtung zur Angabe von Mindestinformationen. Sie ermöglichen es dem Verbraucher, beworbene Finanzprodukte auf der Basis des bereitgestellten Zahlenmaterials realistisch einzuschätzen und eine verlässliche Kostenprognose zu stellen. Die gesetzlich erzwungene Transparenz der Kreditkonditionen erleichtert damit zugleich auch die generelle Vergleichbarkeit miteinander konkurrierender Kreditprodukte. Das sorgt für eine neue Mündigkeit des Verbrauchers, der sich unbeeinflusst von irreführender Blickfangwerbung für das beste Angebot entscheiden kann.</p>
<p>Flankiert wird diese neue Entscheidungsfreiheit von dem Verbot der Lockvogelangebote, die nicht wenige Verbraucher in der Vergangenheit in die Kreditfalle gelockt haben. Die Banken müssen nunmehr ihre Finanzprodukte mit einem effektiven Jahreszins bewerben, dem auch tatsächlich mindestens zwei Drittel der aufgrund der Werbung geschlossenen Kreditverträge entsprechen.</p>
<h3>Beweislast zum Abschluss des Kreditvertrages ohne Restschuldversicherung</h3>
<p>Positiv wirken sich für Verbraucher zudem die Angabepflichten zur Restschuldversicherung aus. Die bislang zumeist ohne konkrete Bedarfsprüfung im Einzelfall und mehr oder weniger automatisch mit der Kreditgewährung verkauften Restschuldversicherungen haben aus einem scheinbar günstigen effektiven Jahreszins unter Berücksichtigung der zusätzlichen Kosten für die Versicherung vielfach einen völlig überteuerten Kredit gemacht. Die Kreditinstitute haben sich bisher der Einbeziehung dieser Kosten entziehen können, indem sie vorgaben, der Kunde habe den Abschluss der Restschuldversicherung gewünscht. Diese übliche Koppelungspraxis von Kredit und Versicherung wird ebenfalls keinen Bestand haben, denn mit der Neuregelung in § 6 Abs. 4 PAngV gilt eine Beweislastumkehr zulasten der Kreditanbieter. <strong>Weisen diese die Kosten für die Restschuldversicherung nicht im beworbenen effektiven Jahreszins aus, sind sie künftig dafür beweispflichtig, dass die Kreditvergabe auch ohne Restschuldversicherung möglich war.</strong></p>
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		<title>Riester Rente – je früher desto besser</title>
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		<pubDate>Wed, 23 Dec 2009 11:29:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[2010 &#8211; so wird es im Rahmen der Bekanntgabe all der neuen Veränderungen für die Verbraucher in der Politik dargestellt, wird etliche positive Erleichterungen schaffen, vor allem auch im Bereich der Altersvorsorge. Eigenheimfinanzierung Marke Riester So können vorsorgewillige Verbraucher ab &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/news/riester-rente-je-frueher-desto-besser_2009-12-23.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>2010 &#8211; so wird es im Rahmen der Bekanntgabe all der neuen Veränderungen für die Verbraucher in der Politik dargestellt, wird etliche positive Erleichterungen schaffen, vor allem auch im Bereich der Altersvorsorge. <span id="more-1376"></span></p>
<h2>Eigenheimfinanzierung Marke Riester</h2>
<p>So können vorsorgewillige Verbraucher ab dem kommenden Jahr ihren Neubau oder den Immobilienerwerb über das Modell Wohn-Riester dann auch in Angriff nehmen, ohne als Eigenkapital die bisherige Mindestgrenze von 10.000 Euro vorweisen zu müssen. Diese Anforderung ließ den Umstieg von der klassischen <a href="http://www.ratgeber-geld.de/altersvorsorge/riester-rente/">Riester-Rente</a> auf <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/baufinanzierung/">Eigenheimfinanzierung</a> Marke Riester bisher nur für einen erlesenen Kreis von Sparern möglich werden, die bereits seit einer ganzen Weile in die private Altersvorsorge dieser Form investiert hatten.</p>
<h2>Inflation reduziert Sparleistung auch bei privater Rente</h2>
<p>Doch auch solche Korrekturen durch den Gesetzgeber nur Entlastung der Bürger mit Interesse am Eigenheim als Absicherung für die Zeit nach dem aktiven Berufsleben ändert an einer Tatsache nach Meinung von Rentenexperten nichts Wesentliches. Denn während viele Sparer bei der Rentenplanung noch immer einzig auf die monatlichen geleisteten Beträge als Faktor achten, wird nach wie vor zu oft vergessen, dass vor allem die Dauer der Einzahlungen in die Riester Rente und andere Vorsorgmaßnahmen massiven Einfluss auf die Rentenhöhe im Alter hat. Wichtig ist dieser Punkt natürlich vor allem für die jungen Berufstätigen, die nach Studium oder Ausbildung erst einmal die neue finanzielle Situation genießen möchten.</p>
<h2>Höhere Kalkulation bezieht Inflationsrisiko mit ein</h2>
<p>Dabei können gerade sie Risikofaktoren wie die <a href="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/inflation-als-renditekiller.html">Inflation</a> entgegenwirken, indem sie zeitig mit der Einzahlung beginnen. Einfache Kalkulationen zeigen, dass die Inflation schon zum Beginn in die Berechnungen einbezogen werden sollten. Experten sehen einen Aufschlag von bis zu drei Prozent pro Jahr bei der Rente als sinnvoll an.</p>
<p>Daraus resultiert nach rund 20 Jahren ein Mehrbedarf von bis zu 60 Prozent, der bei monatlichen Leistungen zu berücksichtigen ist. Sollte dieser Höchstwert am Ende im Rentenalter zu hoch angesetzt sein, umso besser. Dann steht den Riester-Sparern eben noch mehr Rente zur Verfügung. Aber im Auge behalten sollten die Anleger die Inflation in jedem Fall, um auf negative Veränderungen gefasst zu sein.</p>
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		<title>Anschlussfinanzierung für deutsche Verbraucher kein Fremdwort</title>
		<link>http://www.ratgeber-geld.de/news/anschlussfinanzierung-fuer-deutsche-verbraucher-kein-fremdwort_2009-12-21.html</link>
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		<pubDate>Mon, 21 Dec 2009 12:13:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mitunter kritisieren Branchenkenner, dass die deutschen Verbraucher sich beispielsweise bezüglich der Altersvorsorge noch zu wenig selbst einbringen über Riester Rente und Co. Wie eine aktuelle Studie des Baufinanzierungsexperten HypothekenDiscount erkennen lässt, ist die Vorsorge aber wenigstens im Kreditsektor durchaus groß &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/news/anschlussfinanzierung-fuer-deutsche-verbraucher-kein-fremdwort_2009-12-21.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mitunter kritisieren Branchenkenner, dass die deutschen Verbraucher sich beispielsweise bezüglich der Altersvorsorge noch zu wenig selbst einbringen über <a href="http://www.ratgeber-geld.de/altersvorsorge/riester-rente/">Riester Rente</a> und Co. Wie eine aktuelle Studie des Baufinanzierungsexperten HypothekenDiscount erkennen lässt, ist die Vorsorge aber wenigstens im Kreditsektor durchaus groß auf Seiten der Kreditnehmer in Deutschland. <span id="more-1358"></span></p>
<h2>Kreditnehmer wissen um rechtzeitigen Planungsbedarf</h2>
<p>Im Rahmen der so genannten Baugeldstudie 2010 zeigt sich eindrucksvoll, dass die Bürger sehr wohl wissen, wie wichtig eine rechtzeitige Planung der so genannten <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/baufinanzierung/anschlussfinanzierung.html">Anschlussfinanzierung</a> zur bestehenden Finanzierung von Immobilien ist. Immerhin 57,2 Prozent der Umfrageteilnehmer halten die Anschlussfinanzierung beim Baudarlehen mindestens ein halbes Jahr vor dem Auslaufen eines Darlehens für notwendig.</p>
<p>Knapp über 30 Prozent sind in dieser Sache sogar der Auffassung, Kreditnehmer müssten sich bereits zwei Jahr vor Ablauf der Kreditfristen nach geeigneten Modellen umsehen, mit denen die Prolongation &#8211; also die Verlängerung von Krediten &#8211; möglichst preiswert mit günstigen Zinssätzen in die Tat umgesetzt werden kann.</p>
<h2>Geringer Unterschied &#8211; hohe Ersparnis?</h2>
<p>Nach Auffassung von echten Kreditprofis sind die Verbraucher dabei auf der sicheren Seite, wenn sie mindestens in den letzten sechs Monaten vor Kredit-Ende an die Zeit danach denken. Zu kurzfristig an die Planung zu gehen, kann dazu führen, dass am Ende die nötige Zeit fehlt, um das wirklich beste Angebot ausfindig zu machen. Denn gerade bei <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/baufinanzierung/">Baudarlehen</a> können schon minimale Zinsunterschiede finanziell eine deutliche Differenz bedeuten.</p>
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		<title>Bausparkasse von Quelle vor dem Aus</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Nov 2009 09:58:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
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		<category><![CDATA[Quelle]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Pleite des Versandhandelshauses Quelle hat in den vergangenen Wochen weite Kreise gezogen in ganz Deutschland und auch über die Landesgrenzen hinaus. Schließlich ist der Konzern keineswegs nur bei Warenversand aktiv gewesen, sondern hatte zusätzlich zum eigentlich Kerngeschäft viele Bereiche &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/news/bausparkasse-von-quelle-vor-dem-aus_2009-11-09.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Pleite des Versandhandelshauses Quelle hat in den vergangenen Wochen weite Kreise gezogen in ganz Deutschland und auch über die Landesgrenzen hinaus. <span id="more-1022"></span></p>
<p>Schließlich ist der Konzern keineswegs nur bei Warenversand aktiv gewesen, sondern hatte zusätzlich zum eigentlich Kerngeschäft viele Bereiche erschlossen. Auch mit Angeboten für die <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/baufinanzierung/bausparvertrag.html">Bausparer</a> hatte die so genannte Quelle Bausparkasse über Jahre hinweg überzeugen können.</p>
<p>Doch nun wird auch dieser Teil des Konzerns abgewickelt. Während sich die Kunden mit bestehenden Verträgen entspannt zurücklehnen können, weil ihre Verträge weiterlaufen werden, ist das Ende des Neugeschäfts besiegelt.</p>
<p>In die jetzige problematische Situation war die Quelle Bausparkasse geraten, weil die Unternehmensgruppe Arcandor und infolge dessen auch Quelle in die Insolvenz geraten waren. <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/baufinanzierung/">Baufinanzierung</a> und Immobilienkredite der Marke Quelle – diese Dinge wird es also schon bald nicht mehr geben, wenngleich die Bestandskunden wohl noch für etliche Jahre Quelle-Kunden sein werden.</p>
<p>Sorgen um ihre Einlagen müssen sich die Kunden dank <a href="http://www.ratgeber-geld.de/geldanlage/einlagensicherung/">Einlagensicherungsfonds</a> nicht machen. Betroffen sind vor allem die Mitarbeiter der Quelle Bausparkasse, denn sie werden über kurz oder lang ihre Arbeitsplätze einbüßen.</p>
<p>Allerdings müssen sowohl der Betriebsrat als auch der Aufsichtsrat den Plänen für die Abwicklung noch zustimmen. Zum Vergleich der Größenverhältnisse: Die Bausparkasse von Quelle machte bisher maximal 0,2 Prozent des gesamten Marktes zur Baufinanzierung hierzulande aus.</p>
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