Tauwetter wird für Versicherer und Verbraucher teuer
Bei zweistelligen Plusgraden im Januar legt der Winter eine Pause ein. Während viele Bürgerinnen und Bürger diese Entwicklung entspannt betrachten, richten sich die Blicke vieler Hausbesitzer entlang deutscher Flüsse mit Sorge auf das anhaltende Tauwetter. Die Schneeschmelze lässt die Pegel derzeit bedrohlich steigen. Wer bezahlt eigentlich Schäden, die durch die Überflutungen entstehen? Die normale Gebäude- oder Hausratversicherung ist für Flutschäden nicht zuständig.
Flutschäden über Elementarschadenversicherung gedeckt
Nur wer mit einer Elementarschadenversicherung vorsorgt, kann sich etwas entspannter zurücklehnen. Allerdings ist nur rund ein Viertel der deutschen Hausbesitzer in einer solchen zusätzlichen Police versichert. Und selbst wenn, zu 100 Prozent schützt auch die Elementarschadenversicherung nicht.
Selbstbehalt von bis zu 10 Prozent
Denn die Versicherer verlangen einen Selbstbehalt, der bis zu 10 Prozent der Schadenssumme ausmachen kann. Angesichts der Schäden, die Überschwemmungen verursachen, eine beachtliche Summe. Aber auch wer nicht in unmittelbarer Nähe der Hochwassergebiete wohnt, ist vor Wasserschäden automatisch sicher. Eingefrorene und geplatzte Leitungen sind immer wieder ein Fall für die Hausratversicherung.
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