Unfallkosten bei Kfz-Gespann werden geteilt
Unfälle sind auf deutschen Straßen an der Tagesordnung. Gerade jetzt im Winter, wenn Eisglätte und Schnee eine zusätzliche Gefahr darstellen, kracht es zwischen Rhein und Oder besonders oft. Dabei sind nicht immer nur einzelne Pkw an Unfällen beteiligt. Auch Gespanne sorgen dafür, dass Polizei und Gerichte zwischen streitenden Parteien schlichten müssen.
Gespanne eine Verkehrseinheit
Einen solchen Fall musste der BGH verhandeln. Und hat in seinem Urteil festgelegt, wie Gespanne aus verkehrstechnischer Sicht zu behandeln sind. Im vorliegenden Fall hatte sich die Versicherung der Zugmaschine nämlich geweigert, für den entstandenen Schaden durch den Anhänger aufzukommen.
Die Begründung: Zu dem Schaden in Höhe von 13.000 Euro sei es durch den Anhänger und nicht die Zugmaschine gekommen. Eine Sichtweise, die der BGH (AZ: IV ZR 279/08) nicht teilt. Für Gespanne gilt in den Augen der Richter sehr wohl eine Verbindung zwischen Anhänger und Zugmaschine. Daher müssen sich auch beide Versicherungen die Kosten teilen.
Bildquelle: KarenMassier / istockphoto.com

