Unfallversicherung für Schüler flexibler

Wenn es bei einer Unfallversicherung im Schadensfall zu klären gilt, ob wirklich gezahlt werden muss, werden die Versicherungsprüfer immer sehr hellhörig wenn plötzlich das Wort „Umweg“ genannt wird. Häufig ist nämlich der Umweg der Grund für die Entsagung der Versicherungsleistung. Ganz anders im Fall eines achtjährigen Schülers, welcher jetzt vor dem Bundessozialgericht verhandelt wurde. Auch hier war die Ausgangslage die, das der Schüler nach Schulschluss zwar seinen Heimweg antrat, aber einen Umweg machte und dort verunfallte, weil er aus dem Schulbus erst zwei Haltestellen später als üblich ausstieg.

Eine Schüler-Unfallversicherung muss aber dennoch zahlen. So lautete die Entscheidung des Bundessozialgerichts. Kinder, vor allem jüngere Grundschüler, seien noch nicht reif genug und eine Versicherung muss eben genau diese Unreife und eine dem Alter entsprechende Unberechenbarkeit im Handeln der Schüler schlicht berücksichtigen. Daher auch die gerichtliche Anordnung die Kosten in voller Höhe zu übernehmen. Mit dem Urteil widersprach das BSG auch der Gemeindeunfallversicherung. Die hatte argumentiert, dass Erwachsene in diesem Fall keinen Versicherungsschutz gehabt hätten und das somit auch für Kinder gelte.

In solchen Fällen empfiehlt es sich also immer vor Unterzeichnung der Versicherung genau die Leistungen zu definieren, damit ein solcher Streitfall erst gar nicht vor einem Gericht verhandelt werden muss. Auch klärt man vorher, wie flexibel und kundenfreundlich die gewählte Versicherungsgesellschaft auf Sonderwünsche reagiert.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

  • Unfallversicherung: Gefahren auf dem Schulweg
  • Gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht
  • Wann greift die Unfallversicherung noch?
  • Unfallversicherung zahlt nicht während der Pause am Arbeitsplatz
  • Sturmschäden und Versicherungen – so reagieren Verbraucher richtig
  • Regierung will Bürger um sechs Milliarden entlasten
  • SPD will Ehegattensplitting reformieren
  • Versicherer und Feuerwehr mahnen zur Vorsicht an Weihnachten
  • HaSpa: Kundenbindung im Grundschulalter
  • Viele Sparer verschenken bei Riester Rente noch immer Zulagen