Vermietetes Wohneigentum als Altersvorsorge und Riester-Rente

Eine Forderung des deutschen Mieterbundes beinhaltet jetzt die Ausweitung der Riester-Förderung auch auf vermietetes Wohneigentum. Nach Ansicht des DMB erfüllt nicht selbst genutztes Wohneigentum durchaus den „Tatbestand“ der Altervorsorge. Die Riester-Förderung solle also nicht nur die eigenen vier Wände als Vorsorge betrachten, denn in vielen Fällen erfülle die Vermietung an sich noch eher die Voraussetzungen einer Vorsorge, als das Eigenheim selbst. Dies zumindest war es, was der Präsident des deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips in Berlin äußerte.

Die regelmäßigen Einkünfte aus vermieteten Wohn- und Gewerbeeigentum sind während der Rentenphase wie eine Art Zusatzeinkommen welches erzielt werden kann. Dieser Umstand ist gleich zu setzen mit einem mietfreien Wohnen im Alter oder bereits vollständig abbezahltem Wohneigentum. Also alles in allem durchaus eine Altervorsorge der sicheren und lukrativen Art.

Derzeit ist die große Koalition an der Planung für eine Ausweitung der Riester-Förderung zur privaten Altervorsorge. In diesem Fall soll auch der staatliche Zuschuss weiter für den Kauf einer Wohnung gewährt werden. In dieser Phase der Planung noch unklar und umstritten ist, ob die Bezuschussten während der Rente besteuert werden sollen und wenn überhaupt, in welcher Höhe. Die Riester-Förderung gibt es derzeit nur für Rentenversicherungen, aber die Stimmen für Veränderung werden lauter.

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