Versicherer und Feuerwehr mahnen zur Vorsicht an Weihnachten
Heilige Nacht, stille Nacht – ein Umstand, der nicht für jeden Haushalt am 24. Dezember gilt. Denn was eigentlich die beschaulichste Zeit des Jahres sein soll, wird für manche Familien zu einem tragischen Ereignis und endet in einer Katastrophe. Jedes Jahr aufs neue müssen Feuerwehren tausendfach ausrücken, um zahlreiche Wohnungsbrände zu löschen.
Grobe Fahrlässigkeit und der Versicherungsschutz
Auslöser der Wohnungsbrände sind Kerzen, die an Weihnachtskranz & Weihnachtsbaum angezündet werden. Bleiben die Kerzen unbeobachtet, entsteht schnell ein Feuer, das sich nur schwer unter Kontrolle bringen lässt. Feuerwehren und Versicherungsunternehmen mahnen deshalb auch 2010 wieder zu Vorsicht.
Brennt der Baum lichterloh, ist es meist zu spät. Kommt am Ende heraus, dass grobe Fahrlässigkeit mit im Spiel war, kann es für den Verursacher doppelt teuer werden. Neben einem Weihnachtsfest, das negative Erinnerungen weckt, kann die Versicherung einen Teil der Kosten auf den Verursacher abwälzen.
Als grob fahrlässig gilt unter anderem, wenn brennende Kerzen für einen Spaziergang allein gelassen werden. Wer auf deren Lichterglanz nicht verzichten will, sollte daher Kerzen rund um die Uhr beaufsichtigen. Und vorsorglich vielleicht die Hausratversicherung auf Unterversicherung prüfen.
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