Versicherungen werden kulanter

Nur die Ruhe, sollte das Motto für all jene sein, die sich für eine neue Versicherung interessieren. Das neue Jahr ist die bessere Zeit, um einen neuen Vertrag abzuschließen, denn dann gilt bereits das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und wenn einer von den dort enthaltenen Neuerungen profitiert, dann ist es der Kunde.

Vorteil Nummer eins ist auf jeden Fall die Abschaffung der Regelung, die man lange mit „Alles oder nichts“ umschrieben hat. Hatte man als Kunde grob fahrlässig gehandelt, musste die Versicherung nicht bezahlen. Wer also die Handbremse am Berg nicht angezogen hat und dessen Wagen dann ein oder mehrere Vorgärten und anderes beschädigte, blieb selbst auf den Kosten sitzen. Genau das ist jetzt etwas anders. Je nach Sachlage zahlt nun die Versicherung, da aber die Sachlage häufig ungeklärt sein wird, empfiehlt sich auch direkt eine Rechtsschutzversicherung bei einer anderen Versicherungsgesellschaft.

Auch die Verjährungen betreffen Änderungen. Klagefristen, die nur sechs Monate gelten gibt es zukünftig nicht mehr und für alle Fälle gilt eine einheitliche Verjährung von drei Jahren. Auch die Kündigungen werden nun bereits nach drei Jahren wirksam und dass die gesamte Jahres-Versicherungsprämie im Falle der Kündigung weg ist, ist ebenfalls abgeschafft worden. Man bekommt also Geld zurück. Übrigens werden Bestandsverträge erst Anfang 2009 auf die neuen Regelungen umgestellt, was aber bei einigen, kulanten Versicherungsgesellschaften nicht gilt. HUK, Aachener, Debeka und weitere Gesellschaften stellen auch Bestandsverträge bereits zu 2008 um.

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