Viele Sparer rufen staatliche Riester Zulagen nicht ab

Eine Auswertung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen in Berlin hat ergeben, dass ein Drittel der insgesamt rund 13,85 Millionen deutschen Bürger, die in Besitz eines Riester-Vertrages sind, ihre Zulagen nicht beantragen.

Wie die Experten ausgerechnet haben, sind seit 2002 etwa 500 Millionen Euro allein an Grundzulagen nicht abgerufen worden. Dabei noch außer Acht gelassen worden und nicht einkalkuliert sind die höheren Kinderzulagen. Für die staatliche Zulage müssen die Rieser-Sparer lediglich die Zeit nehmen und einen Antrag auf Altersvorsorgezulage ausfüllen. Vorlagen und Anträge gibt es beim entsprechenden Anbieter der Riester-Rente. Bei der Einreichung des Antrages können sich die Sparer sogar ein bisschen Zeit lassen. Bis zum Ablauf des Folgejahres muss der Antrag eingereicht worden sein.

Darüber hinaus kann man auch seinen Anbieter bevollmächtigen, die staatliche Zulage zur Riester-Rente zu beantragen. Ähnlich wie bei der Bank füllt man einen Dauerzulagenantrag aus, der den Riester-Anbieter dann die notwendige Vollmacht erteilt. Lediglich bei vertragsrelevanten Änderungen sollte der Kunde seinen Anbieter in Kenntnis setzen. Dazu gehören beispielsweise die Geburt eines Kindes oder eine Gehaltserhöhung.

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