Was ändert sich 2011 bei der Einkommensteuer?
Während 2010 noch nicht einmal zu Ende gegangen ist, denkt manch ein Arbeitnehmer schon wieder an 2011. Die Aussichten auf ein Plus in der Lohntüte stehen dabei gar nicht schlecht. Bleibt die Frage, was am Ende davon übrig bleibt. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. informiert jetzt über wichtige Änderungen im Steuerrecht für das kommende Jahr.
Steuerklasse und Rentenversicherung
Eine wichtige Neuerung betrifft die Steuerklasse. War für Änderungen auf der Lohnsteuerkarte bisher das Einwohnermeldeamt zuständig, werden bei Trennung, Heirat oder Auszug eines Kindes die Änderungen nur noch vom Finanzamt übernommen.
Ebenfalls anders die Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Arbeitnehmeranteil kann ab 2011 zu 44 Prozent in die Steuer einfließen. Wer als Arbeitnehmer zusätzlich Sicherheit über eine Rürup-Rente schafft, darf am kommendem Jahr sogar 72 Prozent der Beiträge absetzen.
Wichtig für alle Pensionäre: Wer 2011 vom Erwerbsleben in den Ruhestand wechselt, kann nur noch einen steuerfreien Rentenanteil von 38 Prozent in Anspruch nehmen. 2010 lag dieser steuerfreie Anteil der Altersrente noch bei 40 Prozent. Pensionäre ab 2040 müssen ihre Rente dann komplett versteuern.
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