Wer zahlt für Schäden zu Silvester

Silvester SchädenDer Jahreswechsel naht mit schnellen Schritten. Während viele Verbraucher derzeit vor allem damit beschäftigt sind, die Silvestersause zu planen und nach passendem Feuerwerk Ausschau halten, lohnt sich ein Blick auf die Frage: “Wer zahlt, wenn …”, zum Beispiel eine Rakete im Auto des Nachbarn landet oder ein Knaller den Briefkasten des Chefs demontiert?

Hausrat, Haftpflicht & Co

Die richtige Versicherung ist im Alltag das A und O. Ein Grundsatz, der natürlich auch zum Jahreswechsel gilt. Damit aus dem feuchtfröhlichen Partyspaß kein bitterer Ernst mit Blaulicht und Sirenen wird, hier ein paar Infos, welche Versicherung wann einspringt.

Für Schäden an der Familienkutsche, sei es durch Böller oder Raketen, springt die Teilkaskoversicherung ein. Vandalismus – etwa durch das eine oder andere Glas zuviel – werden dagegen nur über die Vollkasko reguliert. Achtung: Wer beschwipst am Baum landet, kann von seiner Versicherung in die Pflicht genommen werden.

Zielt die Rakete nicht in den Sternenhimmel, sondern auf des Nachbars Gartenhaus, ist die private Haftpflicht zur Stelle. Böller, Feuerwerkskörper oder Rotweinflecken auf dem teuren Handgeknüpften werden von der Haftpflichtversicherung ersetzt. Steht dagegen das Tischgedeck in den eigenen vier Wänden in Flammen, ist die Hausratversicherung gefragt. Fazit: Nur wer richtig versichert ist, kommt entspannt ins neue Jahr.

Bildquelle: Rostislav Zotin / fotolia.de

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