Versprochen ist versprochen
Zahnzusatzversicherung – Bund der Versicherten verklagt DFV
Die PKV setzt seit einigen Jahren zunehmend auf das Pferd der Zusatzversicherungen und ist hier unter anderem mit der Zahnzusatzversicherung erfolgreich. Für die Deutsche Familienversicherung hat das seit 2009 anhaltende Engagement in diesem Bereich aber ein Nachspiel – in Form einer Klage des BdV (Bund der Versicherten). Hintergrund sind Widersprüche zwischen den Versicherungsbedingungen und Versprechen in der Werbung für die Zahnzusatzversicherung.
Kündigung zwischen Versprechen und Realität
Entzündet hat sich die Auseinandersetzung zwischen dem Bund der Versicherten und der Versicherung an den Werbeversprechen. Hier wirbt die Deutsche Familienversicherung unter anderem mit dem Versprechen eines täglichen Kündigungsrechts. Allerdings relativiert sich diese Aussage schnell beim Blick in die Versicherungsbedingungen. Hier schränkt die DFV das Kündigungsrecht ein, sofern der Versicherungsnehmer Leistungen in Anspruch nimmt.
Versicherte müssen in dieser Situation bis zu 12 Monate auf das Kündigungsrecht verzichten. Allerdings – und diese Tatsache wird vom BdV ebenfalls kritisiert – verlängert sich die Zeitspanne, wenn in den ersten 12 Monaten weitere Leistungen in Anspruch genommen werden. Aufgrund dieser Konstellation hat der Bund der Versicherten die DFV bereits erfolglos abgemahnt und greift nun zum Mittel der Klage.
Kündigungsrecht als „Bauernfängerei“
Seitens des BdV wird das Verhalten der Versicherung scharf kritisiert. Thorsten Rudnik bezeichnete das Ganze als „Bauernfängerei“ und erklärte: „Will der Kunde Leistungen haben, wird er zunächst bestraft, indem ihm das Kündigungsrecht beschnitten wird.“ Darüber hinaus greift der Bund der Versicherten die Deutsche Familienversicherung aus einem weiteren Grund scharf an, denn die DFV behält sich das Recht vor, im Fall der versicherungsseitigen Kündigung die Prämien bis zum Ende der Restlaufzeit einzufordern.
Der BdV sieht unterm Strich den Versicherten deutlich benachteiligt und macht sich mit der Klage gegen die Deutsche Familienversicherung, die seit 2007 am Markt aktiv ist, für dessen Rechte stark.

