Zehntausende Deutsche ohne Krankenversicherung
Seit April 2007 können viele Deutsche endlich wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurück kehren. Dennoch sind immer noch viele tausend deutsche Staatsbürger ohne den wichtigsten Versicherungsschutz überhaupt. Doch was muss man tun um in die Krankenkasse zurück zu kommen? Wohin muss man gehen und mit wem muss man sprechen?
Vermutlich sind 200.000 bis 300.000 Menschen in dieser misslichen Lage, aus welchen Gründen auch immer. Nicht alle sind versicherungspflichtig, aber jene die zuletzt Mitglied in einer gesetzlichen Kasse waren, jene die bisher weder privat noch gesetzlich versichert waren und jene Personen, die nicht hauptberuflich als selbstständig gemeldet sind.
Doch was bedeutet es nun für diese Menschen eine Versicherungspflicht zu haben? Von Gesetzes wegen gilt diese Pflicht seit April 2007 und wer vorher pflichtversichert war, muss eigentlich gar nichts tun. Erklärt man beim Arztbesuch nicht versichert zu sein, bekommt man eine Rechnung vom Arzt. Aber der Arzt erhält kein Geld und wird sich bei irgendeiner Krankenkasse erkundigen, was los ist. Dann wird geprüft ob eine Versicherungspflicht besteht und wenn dem so ist, wird der Mensch angeschrieben und aufgefordert sein Einkommen offen zu legen. Doch was nun, wenn dann immer noch keine Beiträge fließen?
Gegen einen Bescheid dieser Art kann man Widerspruch einlegen und sich erklären. Rührt sich der Pflichtversicherte gar nicht, summieren sich die Beiträge monatlich auf und ein Schuldenberg wächst an, für den der Pflichtversicherte selbst verantwortlich ist. Kann er allerdings nicht bezahlen, muss er sich beim Sozialamt melden und seine Bedürftigkeit melden, bzw. prüfen lassen. Wird dem statt gegeben, zahlt das Sozialamt die Kassenbeiträge.
Grundsätzlich gilt, wer nicht bezahlt, erhält auch keine Leistungen. Nur in wirklichen Notfällen wird medizinisch versorgt was sein muss. Das hat mehr mit Ethik zu tun als mit Geld. Abschließend noch einige Fakten. Widerstrebende Beitragszahler werden mit Säumniszuschlägen belegt und die Mitversicherung von Familienmitgliedern gibt es auch hier. Auch bei einer Familienversicherung ruhen die Leistungen bei Nichtzahlung und dies gilt sogar für Kinder.

