Gericht stärkt Verbraucher
Zusatzgebühren für Dispokredit Überziehung nicht zulässig
Ein aktuelles Gerichtsurteil stärkt erneut den Verbraucher bezüglich ihrer Girokonten. Die Commerzbank hatte erneut einen Streit um zu hohe Zusatzgebühren vor Gericht verloren. Demnach dürfen Bankkunden nicht mit zusätzlichen Gebühren belastet werden, wenn sie ihren Dispokredit überzogen haben, so das Oberlandesgericht Frankfurt in seiner Entscheidung.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg (Az. 23 U 157/09). Eine Revision beim Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
Eine „geduldete Überziehung“ nach Ausführen einer Überweisung mit einem Betrag von über 100 Euro stellt somit keinen besonderen Aufwand dar. Die Verbraucherzentrale machte deutlich, dass die Commerzbank derzeit 18,74 Prozent Zinsen von den Kunden für dieses höhere Risiko bekomme. Dennoch werden den Bankkunden fünf Euro pro Überweisung berechnet, wenn der Dispokredit überzogen wird. Einige Kunden, die ihr Dispolimit überziehen, werden von der Bank als wackelig eingestuft. Diese zahlen oft sogar mehr. Die Richter stellten sich auf die Seite des Verbrauchers und erklärten, dass die Klausel unangemessen und rechtswidrig sei. Höheres Risiko sei durch höhere Zinsen abgegolten, so die Begründung.
Zu Unrecht abgebuchte Geldbeträge sollten sich Bankkunden zurückholen, darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Diese Möglichkeit besteht für den Bankkunden auch noch bis zu drei Jahre rückwirkend.

