PKV Voraussetzungen nach Personengruppen

Steigende Kassenbeiträge und ein abnehmender Leistungskatalog lassen viele Bürger an der Qualität der gesetzlichen Krankenkassen zweifeln. Kein Wunder, dass sich immer mehr Menschen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung interessieren. Doch nicht jeder darf uneingeschränkt von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung wechseln.

Oftmals versperrt eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung den Weg zur PKV. Für den Wechsel in die PKV muss der Versicherte je nach Berufsstand unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

PKV Voraussetzungen für Angestellte

Bei einem Angestellten ist die Möglichkeit sich privat zu versichern nur dann gegeben, wenn er über ein ausreichend hohes Einkommen verfügt. Dazu muss das jährliche Bruttoeinkommen eines Angestellten die Versicherungspflichtgrenze (nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze zu verwechseln!) überschreiten. Für Angestellte, deren Einkommen unterhalb dieser Grenze liegt, besteht nämlich eine

  • Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die folgende Tabelle zeigt die vom Gesetzgeber festgelegte Höhe der Versicherungsfreigrenze in den vergangenen 11 Jahren

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Jahr Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)
monatlich jährlich
2000 6.450,00 DM 77.400 DM
2001 6.525,00 DM 78.300 DM
2002 3.375,00 EUR 40.500 EUR
2003 3.825,00 EUR 45.900 EUR
2004 3.862,50 EUR 46.350 EUR
2005 3.900,00 EUR 46.800 EUR
2006 3.937,50 EUR 47.250 EUR
2007 3.975,00 EUR 47.700 EUR
2008 4.012,50 EUR 48.150 EUR
2009 4.050,00 EUR 48.600 EUR
2010 4.162,50 EUR 49.950 EUR
2011 4.125,00 EUR 49.500 EUR

Weiterhin reicht es jedoch nicht aus, wenn der Versicherte einmalig mit seinem jährlichen Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Vielmehr müssen die Einkünfte des Versicherten

  • in 12 aufeinander folgenden Monaten (ab 01.01.2011)
  • in drei aufeinanderfolgenden Jahren (bis 31.12.2010)

diese Grenze überschritten haben. Wenn ein Angestellter im Jahr 2010 in die PKV wechseln möchte, muss sein Jahreseinkommen also mindestens seit dem Jahr 2010 durchgehend oberhalb der Versicherungspflichtgrenze gelegen haben. Zusätzlich muss der Versicherungsnehmer auch noch eine

  • Kündigungsfrist von zwei Monaten

beachten. Die Frist beginnt im Folgemonat, nachdem die Kündigung eingereicht wurde.

PKV Voraussetzung für Berufseinsteiger

Die dreijährige Wartezeit gilt auch für alle Berufseinsteiger, die sich in einem Anstellungsverhältnis befinden. Auch wenn sich ihr jährliches Bruttoeinkommen direkt zum Berufseinstieg oberhalb der Versicherungspflichtgrenze befindet, besteht zunächst eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Erst nach Ablauf von drei Jahren besteht die Möglichkeit in die PKV einzutreten, sofern das Einkommen in allen drei Jahren ausreichend hoch war.

Wer jetzt (Januar 2011) als Berufseinsteiger mit seinem Jahreseinkommen oberhalb der Versicherungsfreigrenze liegt, kann den Wechsel in die PKV somit frühestens zum 1. Januar 2012 in Angriff nehmen, falls die Einkünfte im gesamten Jahr noch hoch genug ausfallen.

PKV Voraussetzungen für Selbstständige

Im Gegensatz zu den Angestellten ist bei Selbstständigen und Freiberuflern, der Wechsel in die PKV an

  • keine Bedingungen

geknüpft. Selbstständige und Freiberufler können jederzeit unabhängig von der Höhe ihres jährlichen Einkommens ihre freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse beenden, um sich stattdessen privat zu versichern.

Allerdings müssen auch Selbstständige und Freiberufler, die ihre freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse beenden wollen, eine

  • Kündigungsfrist von zwei Monaten

berücksichtigen. Die Kündigungsfrist startet wiederum in dem folgenden Monat, nachdem die Kündigung ausgesprochen wurde. Wenn die Kündigung beispielsweise zum 19. September dieses Jahres erfolgt, so kann der Versicherungsnehmer frühestens zum 1. Dezember dieses Jahres in die PKV eintreten.

PKV Voraussetzungen für Beamte

Eine Sonderrolle unter den abhängig Beschäftigten nimmt die Berufsgruppe der Beamten ein. Genauso wie bei den Selbstständigen, besteht auch bei Beamten keine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie haben unabhängig von der Höhe ihres Einkommens jederzeit die Möglichkeit in die PKV einzutreten. Die Versicherungsgesellschaften bieten sogar PKV Tarife speziell für Beamte an.

Diese sogenannten Beihilfetarife sind wesentlich günstiger. Grund dafür ist, dass der Dienstherr des Beamten keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung des Beamten leisten muss. Stattdessen beteiligt er sich anteilig an den anfallenden Krankheitskosten. Diese Kostenersparnis geben die Versicherungsgesellschaften in Form niedrigerer Versicherungsbeiträge an die Beamten weiter.

PKV Voraussetzungen für Studenten

Für Studenten, die sich an einer staatlich anerkannten deutschen Hochschule einschreiben möchten, besteht

  • grundsätzlich eine Versicherungspflicht.

Viele Studenten sind jedoch noch über ihre Eltern beitragsfrei familienversichert. Liegt keine Familienversicherung vor, hat der Student nach der Einschreibung (bzw. nach Ablauf der Familienversicherung) drei Monate Zeit, um sich zu entscheiden, ob er in die private oder die gesetzliche Krankenversicherung eintreten will.

Wenn der Studierende sich privat versichern möchte, so muss er innerhalb dieses dreimonatigen Zeitraums eine

  • Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht

beantragen. Diese Entscheidung ist für die verbleibende Studiendauer bindend.

Wer sich für den Eintritt in die PKV Student entscheidet, kann von speziellen Studententarifen der Versicherungsgesellschaften profitieren. Zudem sind studierende Beamtenkinder, solange noch eine Kindergeldberechtigung besteht, weiterhin beihilfeberechtigt.